Autovermieter im Test

27. Juli 2010

Wer privat ein Auto mietet, der ist zumeist auf der Suche nach dem besten Preis. Wer beruflich viel fahren muss, sucht kompetenten und schnellen Service. Aber welche Autovermieter bieten beides? Das Deutsche Institut für Service-Qualität hat die Autovermieter für n-tv auf Herz und Nieren geprüft.

Die Möglichkeiten, an einen Mietwagen zu kommen, sind vielfältig. Es geht direkt am Schalter, über das Internet, das Handy, per Telefon und auch per E-Mail. “Problem ist aber, dass man
nicht immer Top-Service bekommt und dass einem das Ganze nicht immer leicht gemacht wird”, resümiert Markus Hamer vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ). Er hat im Auftrag
von n-tv mit seinem Team die Autovermieter Avis, Budget, Europcar, Hertz, National und Sixt mit seinem Team unter die Lupe genommen.

Insgesamt kann er den Service der Autovermieter nur als befriedigend bezeichnen. “Vor allem beim Telefonkontakt haben wir einige Defizite festgestellt. So mussten unsere Tester im Schnitt vierzig Sekunden warten und jede vierte E-Mail wurde erst gar nicht beantwortet”, so Hamer.

Bei jedem Unternehmen wurde die Servicequalität anhand von jeweils zehn Telefon- und zehn E-Mail-Tests sowie zehn Internet-Nutzerbetrachtungen und je einer Inhaltsanalyse der
Homepage pro Unternehmen analysiert. Insgesamt wurden 180 verdeckte Testerkontakte ausgewertet. Über den Servicetest hinaus erfolgte eine umfassende Bewertung der Konditionen derAutovermietungen. Dabei wurden verschiedene Modellabfragen unter die Lupe genommen und bewertet.

Avis beim Service vorn
Nur Avis konnte beim Service-Test mit der Note “gut” punkten. Auf den Plätzen landeten Europcar und Sixt. Das mittelmäßige Service-Ergebnis in unserem Test verwundert, denn die
gesamte Branche bemüht sich, möglichst schnell wieder an die guten Geschäftszahlen der Jahre vor der Krise anzuknüpfen. Das soll nicht nur über den Preis sondern auch über den Service gelingen: “Der Preis spielt eine gewisse Rolle, aber gleichzeitig nimmt die Service-Orientierung immer mehr zu”, so Julian zu Putlitz, Vorstand der Sixt AG. “Wir müssen unseren Kunden von der Buchung über das iPhone bis zur elektronischen Rechnungsstellung ein breites Spektrum bieten.”

Vor allem für Privatreisende steht der Preis bei einer Mietwagenbuchung im Vordergrund Günstige Rahmenverträge, die viele Unternehmen für ihre Beschäftigten mit den Autovermietern geschlossen haben, können Privatkunden nicht nutzen. Wir haben deshalb nach den günstigsten Basis-Preisen für einen Wochenendtarif im Juli gefragt.

Zusatzoptionen im Vergleich berücksichtigen
In der Kleinwagenklasse war Europcar mit 67,98 Euro der günstigste Anbieter – National mit 96 Euro war hingegen der teuerste. Der Preisunterschied zwischen günstigstem und teuerstem Angebot liegt hier bei 41 Prozent. Noch drastischer fällt der Unterschied bei den Mittelklasse-Tarifen aus. Hier ist Budget mit 93,54 Euro besonders günstig. Avis mit 152,89 Euro 63 Prozent teurer.

Allerdings sollte man sich nicht nur von den nackten Minimal-Preisen locken lassen. Markus Hamer vom DISQ empfiehlt immer den Abschluss einer Vollkaskoversicherung – und auch hier sollte man auf eine möglichst geringe Selbstbeteiligung achten, sonst ist man im Falle eines Unfalls schnell 1000 Euro und mehr los. Bei den Konditionen über alle Wagenklassen und getesteten Buchungszeiträumen haben die Anbieter Sixt, Budget und Avis überzeugt.

Gesamtsieger heißt Sixt
Der Gesamtsieg geht ebenfalls an Sixt. Sixt stellte in den meisten Fällen das günstigste Angebot und war bei keiner Modellabfrage am teuersten. Außerdem belegte Sixt im Bereich Service den dritten Rang. Bei der Nutzerbetrachtung schnitt das Unternehmen als Erster ab und überzeugte durch eine übersichtliche und intuitiv navigierbare Website. Zudem bot der Unternehmensauftritt umfangreiche spezielle Informationen. Im Teilbereich E-Mail wurden neun der zehn Anfragen im Testzeitraum beantwortet und die Beratungen verfügten größtenteils über Kommunikationsstandards wie Namensansprache und Dank für die Kontaktaufnahme.

Avis
belegte den zweiten Rang. Das Unternehmen überzeugte durch den ersten Rang bei der Serviceanalyse und den dritten Rang bei der Konditionenanalyse. Der Autovermieter erzielte vor allem beim E-Mail-Test ein gutes Ergebnis. Sämtliche Antworten enthielten den Anfragetext und erreichten den Empfänger nach durchschnittlich 23 Stunden. Sie waren individuell und im Mitbewerbervergleich am freundlichsten. Beim Telefontest überzeugte Avis durch einen ausgezeichneten Aktivitätsgrad. Mit 2,7 Sekunden mussten die Anrufer hier am kürzesten auf eine Beratung warten. Beim Internettest punktete die Autovermietung durch umfangreiche Kontaktarten. Im Bereich Konditionen erreichte das Unternehmen bei den Zusatzpreisen die Höchstpunktzahl.

Europcar positionierte sich an dritter Stelle im Gesamtergebnis. Der Autovermieter beeindruckte durch seinen guten Telefonservice. Die Servicehotline war rund um die Uhr besetzt und die Wartezeiten waren kurz. Besonders positiv fiel das Unternehmen durch eine einheitliche Meldeformel und die Freundlichkeit der Hotline-Mitarbeiter auf. Aufgrund der zahlreichen speziellen Informationen auf der Webseite landete Europcar bei der Inhaltsanalyse auf dem ersten Rang. Im Bereich Konditionen verfügte der Autovermieter drei Mal über die günstigsten Preise und in keinem Fall über die teuersten.

(Quelle: disq.de)

Sixt verleiht Feuchtigkeitsspender

27. Juli 2010

Es ist morgens früh um halb neun und schon haben wir hier achtundzwanzig Grad. Bei solchen Temperaturen soll man viel trinken, dass trägt aber auch nur zur kurzfristigen Abkühlung bei. Feuchtigkeitsspendende Dinge, wie Erfrischungstücher, etc sind dann natürlich auch sehr begehrt. Sixt reagiert natürlich auch auf diese Hitzewelle und wirbt mit einem ganz speziellen Feuchtigkeitsspender. Nämlich den BMW M3 Coupé als Feuchtigkeitsspender für die Handflächen.

(Quelle: source-werbeartikel.com)

DB Carsharing wird zu “Flinkster – Mein Carsharing”

27. Juli 2010

DB Carsharing, das Mietwagensystem der Deutschen Bahn, wird seinen Außenauftritt in der Kurzzeitmiete neu gestalten. Unter dem neuen Namen „Flinkster – Mein Carsharing“ werden alle Aktivitäten im Bereich Carsharing zusammengefasst.

Innerhalb einer Übergangszeit von zwölf Monaten wird die Marke DB Carsharing durch den neuen Namen ersetzt.

Mit der Neuausrichtung der öffentlichen Kurzzeitmiete wird auch das erfolgreiche Pilotprojekt „Flinkster“ integriert. Bei diesem innovativen Carsharing-Projekt ist eine kostengünstige Verknüpfung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit individueller Automobilität getestet worden (NewFleet und DMM berichteten). In Verbindung mit den jeweiligen Verkehrsverbünden der Pilotstädte Stuttgart und Köln waren Carsharing-Stationen nicht nur wie bisher am Bahnhof, sondern im gesamten Stadtgebiet eingerichtet worden.

„Das Pilotprojekt mit mehr als 10.000 Kunden, die heute ÖPNV und Autofahren verbinden, ist ein voller Erfolg. Diesen Weg wollen wir weitergehen und haben uns deshalb entschlossen, ’Flinkster’ bundesweit einzuführen und die heutige Zweimarkenstrategie aufzugeben“, so Rolf Lübke, Geschäftsführer der DB Rent GmbH, einem Tochterunternehmen der Deutschen Bahn, bei der Vorstellung der Fahrzeuge im neuen Design in Berlin.

Umweltfreundliche Elektroautos, die in Verbindung mit erneuerbaren Energien ein ökonomisches und ökologisches Mobilitätsangebot innerhalb der Reisekette bilden, werden in dem neuen Markenauftritt als „e-Flinkster“ angeboten. Bereits heute können sie in Frankfurt, Berlin und Saarbrücken von Flinkster- und DB Carsharing-Kunden genutzt werden.

Rund um die Uhr stehen den über 110.000 Carsharing-Kunden der Bahn europaweit rund 4.500 Fahrzeuge an über 1.900 Stationen und in mehr als 580 Städten und Gemeinden zur Verfügung. In Deutschland können die Nutzer auf rund 2.100 Fahrzeuge in über 130 Städten zurückgreifen. www.dbcarsharing.de und www.flinkster.de.

(www.dmm.travel)

Autovermieter darf Haftpflicht verklagen

27. Juli 2010

Kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Amtsgericht Dortmund (AG) hat in einem Urteil vom 6. Mai 2009 klargestellt, dass ein Autovermieter legitimiert ist, aus sicherungshalber abgetretenem Recht gegen einen Haftpflichtversicherer vorzugehen. In diesem Verhalten sei kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz zu sehen, so die Richter. Der Vermieter hatte den regulierungspflichtigen Versicherer wegen noch ausstehender Mietwagenkosten verklagt, der wiederum das Vorgehen des Vermieters als widerrechtliche Rechtsdienstleistung wertete (AZ: 404 C 849/09).

Diese Ansicht teilte das Gericht nicht. Eine Rechtsdienstleistung läge nur dann vor, wenn es dem Autovermieter darum ginge, dem Geschädigten die Verfolgung und Durchsetzung seiner Ansprüche zielbewusst abzunehmen, verdeutlichten die Richter. Im vorliegenden Fall sei dies jedoch abzulehnen. Die Tätigkeit des Autovermieters liege darin, Fahrzeuge zu vermieten. Damit sei die Einziehung der ausstehenden Mietwagenkosten sehr wohl im Interesse und eine Angelegenheit des Autovermieters.

Zur Höhe der Mietwagenkosten bestätigte das AG Dortmund einmal mehr, dass der Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB die Schwacke-Liste zugrunde gelegt werden könne. Hierbei sei jedoch das arithmetische Mittel und nicht der Modus zugrunde zu legen. Allerdings lehnte das AG Dortmund einen 20-prozentigen Aufschlag auf den sich aus der Schwacke-Liste ergebenden Tarif ab.

Das AG Dortmund ist weiterhin der Ansicht, dem Geschädigten sei es zuzumuten, sich auf dem allgemeinen Markt für Mietwagen einen Ersatz zu beschaffen. Wenn dem Autovermieter bei der Vermietung von Fahrzeugen nach einem Unfall höhere Kosten entstehen, ist der Geschädigte gehalten, diesen teureren Tarif zu vermeiden und bei einem anderen Autovermieter zu normalen Konditionen anzumieten.

Auszug aus der Urteilsbegründung
Zwar ist der Beklagten darin zu folgen, dass ein fiktiv abrechnender Geschädigter wie der Kläger sich grundsätzlich auf gegenüber den Aussagen eines Sachverständigengutachtens günstigere Stundenverrechnungssätze verweisen lassen muss, wenn ihm seitens des gegnerischen Versicherers eine konkrete für jedermann zugänglich und ohne weiteres zu erreichende Fachwerkstatt nachgewiesen wird, die ihre Leistungen zu den günstigeren Verrechnungssätzen anbietet. Allerdings hat die Beklagte dem Kläger hier eine Werkstatt in Dortmund benannt.Von dem Kläger, der in Herne wohnt, kann nicht verlangt werden, seinen Wagen in eine Werkstatt bis nach Dortmund zu verbringen und sodann sowohl die Rückreise als auch die spätere Anreise zum Zwecke der Abholung des reparierten Wagens mit den damit verbundenen nicht unerheblichen Unbequemlichkeiten zu organisieren. Dass die besagte Fa. … einen kostenlosen Hol- und Bringservice anbietet, ist nicht vorgetragen worden.Ein Abzug hinsichtlich der veranschlagten Entsorgungskosten von 25 Euro kommt ebenfalls nicht in Betracht. Der Geschädigte, der auf Gutachtenbasis abrechnet, kann grundsätzlich alle Positionen gemäß dem Gutachten ersetzt verlangen, die im Zuge einer Reparatur notwendigerweise anfallen würden. Darauf, ob die Reparatur auch tatsächlich durchgeführt wird, kommt es nicht an.(Quelle: kfz-betrieb.vogel.de)

Deutsche ignorieren oft Verkehrsregeln im Ausland

27. Juli 2010

Viele deutsche Urlauber halten sich im Ausland nicht an die Verkehrsregeln. Dabei nehmen sie auch Strafzettel in Kauf.

Jeder vierte Autofahrer hält sich im Ausland nicht an die Verkehrsregeln. Das ergab jetzt eine repräsentative Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (Gfk) im Auftrag des Autovermieters „holiday autos“ unter rund 1000 Autofahrern. Dabei gaben 18 Prozent der Befragten an, dass sie zwar über die geltenden Regeln im bereisten Urlaubsland Bescheid wissen, aber dennoch wie gewohnt fahren.

Was die häufigsten Verkehrssünden im europäischen Ausland kosten

Sünde 1: FALSCH PARKEN

Sünde 2: ÜBERHOLEN IM ÜBERHOLVERBOT

Sünde 3: ÜBERFAHREN EINER ROTEN AMPEL

Sünde 4: 20 KM/H ZU SCHNELL FAHREN

Sünde 5: 50 KM/H ZU SCHNELL FAHREN

Sünde 6: ALKOHOL AM STEUER

Sünde 7: HANDY AM STEUER

Acht Prozent informieren sich gar nicht und fahren weiter nach den deutschen Verkehrsregeln. Jeder dritte Fahrer in der Altersgruppe zwischen 18 und 29 Jahren nimmt dabei einen Strafzettel billigend in Kauf. Urlauber über 50 Jahre sind dagegen vorsichtiger: Mehr als 80 Prozent von ihnen kennen die Verkehrsregeln des Urlaubslandes und halten sie auch ein.

Das Ignorieren der ausländischen Vorschriften kann teure Konsequenzen haben. Denn deutsche Behörden wollen ab dem 1. Oktober rechtskräftige Bußgeldbescheide ab 70 Euro für andere EU-Staaten eintreiben. Das soll auch für Verkehrsdelikte gelten, die vor dem Stichtag begangen wurden. Nach dem neuen Gesetzentwurf wäre nämlich nicht der Tatzeitpunkt entscheidend, sondern das Datum, an dem die Behörde den Bußgeldbescheid ausstellt.

(Quelle: welt.de)

PR im sozialen Netz: Lawinengefahr fürs Image

27. Juli 2010

 

Wer als Unternehmen in den sozialen Netzwerken Flagge zeigt, erfährt aus erster Hand, was Kunden wirklich bewegt und was sie wollen. Das ist Chance und Gefahr zugleich.

Twitter gehört für ihn dazu, sagt Konstantin Sixt. Genauso wie Facebook und Youtube. “Ich bin damit aufgewachsen”, sagt der 27-Jährige. Zeit im Internet zu verbringen und sich in sozialen Netzwerken auszutauschen ist für ihn normal. “Da müssen wir mitreden”, sagt Sixt, der die Internetsparte der Autovermietung leitet.

Im Prinzip, sagt der Sohn des Gründers Erich Sixt, sind Social Media ja nichts Neues. Kunden loben und kritisieren halt. Früher per Telefon, heute im Web. Da kriegen es allerdings mehr Menschen mit. “Soziale Netzwerke sind für uns auch kostenlose Marktforschung”, sagt Konstantin Sixt. “Wir lernen von unseren Kunden und erfahren ihre Wünsche.”

So wie Sixt denken bereits viele Unternehmen. Firmen jedweder Größe bloggen, twittern, sind bei Facebook, Xing, Youtube oder StudiVZ unterwegs, werben dort für Produkte, suchen Nachwuchspersonal, sie beobachten, was Kritiker loben oder verreißen, veranstalten Gewinnspiele oder Wettbewerbe, veröffentlichen Imagevideos oder Nachrichten.

Schroffe Diskussionskultur
Viele Firmen meiden das Mitmach-Web jedoch. Weil die offene und schroffe Diskussionskultur für viele Unternehmen ungewohnt ist. Aber auch, weil viele Firmen mehr Aufwand als Ertrag sehen. Die Lufthansa etwa hat Twitter jahrelang vor allem genutzt, um ihre Sonderangebote bekannt zu machen. Bis zu diesem Tag im April: “Alle Flüge mit Abflug Frankfurt sowie nördlich von Frankfurt sind heute gestrichen. Bitte kommen Sie nicht zum Flughafen”, twitterte Lufthansa am Tag nach Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull.

“Twitter ist nützlich, um in solchen Krisen zu kommunizieren. Vor allem, weil es flexibel ist und schnell geht”, sagt Marco Dall’Asta, Onlinemanager bei Lufthansa. Die Zahl der Lufthansa-Leserschaft, der sogenannten Twitter-Follower, stieg im April um zehn Prozent. Heute zählt der Konzern über 26.000 Follower.

Als Lufthansa vor anderthalb Jahren im Mitmach-Web an den Start ging, habe es keinen konkreten Anlass gegeben, sagt Dall’Asta. Man wollte es halt ausprobieren. “Wir twitterten einfach los.” Etwas naiv, wie sich später herausstellte. Der Konzern duzte seine Kunden, die beschwerten sich. “Die Tonalität passte nicht zu Marke und Medium. Das kam nicht gut an”, sagt Dall’Asta. Die Lehre? Mitmachen, um mitzumachen, reicht nicht aus.

Nur wenige setzen auf Personalsuche 2.0
Soziale Netzwerke müssen bewusst eingesetzt werden, benötigen eine Strategie sowie klare Zuständigkeiten im Unternehmen. Für die neuen Medien sind bei der Lufthansa heute zehn Mitarbeiter zuständig. Sie kommen aus der PR, dem Vertrieb, dem Marketing und der Unternehmenskommunikation. Einmal in der Woche entscheiden sie gemeinsam, welche Themen sie über welches Netzwerk spielen und wer federführend ist. Jede Community wird anders genutzt, erreicht eine spezielle Zielgruppe.

Solch eine Planung fehlt in den meisten Firmen, die sich im Web 2.0 bewegen. Als sich die dpa-Tochter News Aktuell und das Beratungsunternehmen Faktenkontor unter 1700 Unternehmenssprechern umhörten, erfuhren sie: Jede dritte Firma verfolgt eine “2.0-Strategie”, überlegt und hinterfragt also, wie sich das Unternehmen in den Social Networks präsentiert. Die entscheidenden Fragen sind geklärt: Welche Zielgruppe ist hier aktiv? Wie sprechen wir die Nutzer an? Wer kümmert sich im Unternehmen um die “Tweets” und “Posts”? Der Rest ist noch nicht so weit. “Wir entwickeln unsere Strategie noch”, heißt es dann.

Im Netz treffen sich die potenziellen Kritiker
Fahrlässig nennt das Klemens Skibicki, Social-Network-Experte von der Cologne Business School. Denn im Netz treffen sich die potenziellen Kritiker: genervte Kunden, Unternehmensabtrünnige, vergrätzte Mitarbeiter. Hagelt es erste Kritik, verbreitet sie sich oftmals lawinenartig. Auf einmal steht das Unternehmen am Pranger – und kriegt womöglich nichts davon mit. Weil es ja seine Strategie noch entwickelt.

So weit ist es bei der Deutschen Telekom nicht gekommen. Dort stießen twitternde Mitarbeiter nach Feierabend auf Kommentare unzufriedener Kunden. Tenor: Der Kundenservice braucht zu lang, um auf technische Fragen zu antworten. Für den Konzern ein Aha-Erlebnis. Die Mitarbeiter schlugen vor, ebenfalls zu zwitschern. Seit Kurzem ist der Telekomkonzern daher mit zwei Twitter-Accounts dabei: Der Kundenservice beantwortet technische Fragen, die Pressestelle zwitschert Nachrichten.

Andere soziale Netzwerke hat die Telekom schon vorher genutzt: Über Xing hält der Konzern den Kontakt zu Geschäftspartnern; über Facebook wird versucht, Personal zu finden. Die Qualität der Bewerbungen habe sich dadurch verbessert, heißt es. Der Grund: Viele Bewerber werden durch Facebook-Freunde, die selbst bei der Telekom arbeiten, auf die Stellenanzeigen aufmerksam gemacht. So weiß der Bewerber bereits mehr über die Stelle und das Unternehmen.

Auf Personalsuche per Web 2.0 setzen allerdings erst wenige Unternehmen. Eine Umfrage des Personalmanagement-Dienstleisters ADP Employer Services unter 400 Personalchefs ergab: Für drei Viertel der Befragten spielen Social Media keine Rolle.

Marketing per Social Media
Am häufigsten setzen Firmen Social Media in der Pressestelle sowie im Marketing ein, heißt es in der Umfrage von News Aktuell. Die Bayer-Tochtergesellschaft Bayer Materialscience nutzt Facebook etwa, um einem speziellen Kundenkreis neue Materialien vorzustellen, die in der Automobiltechnik verwendet werden können, etwa Dachsysteme aus Polycarbonat.

Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: In den Firmen übernehmen die Spezialisten das Web 2.0. Es sind meist nur eine Handvoll Mitarbeiter, die sich im Namen des Unternehmens äußern dürfen. Nur 6,1 Prozent erlauben es jedem Mitarbeiter mitzumachen. In diesem Fall gelten meist Leitfäden, die festzurren, wie und wo sich Mitarbeiter äußern dürfen: keine Obszönitäten, keine Betriebsgeheimnisse; wer als Privatperson schreibt, muss das kenntlich machen.

Für Sixt kommen solche Richtlinien nicht infrage: “Die rauben die Authentizität. In den Netzwerken kommunizieren ja Menschen”, sagt Konstantin Sixt. Sein Credo: Wer mitmachen will, der darf – er selbst bloggt gelegentlich auch mal.

(Quelle: stern.de)

Avis nimmt den EcoCarrier in seine Flotte auf

20. Juli 2010

„Power-Transporter für die Steckdose“, so betitelt Avis seine Neuzugänge zur Vermietflotte. Mit insgesamt vier Fahrzeuge wurden von EcoCraft Automotive an Avis übergeben. Der Kunde hat die Auswahl zwischen zwei Modellen, dem Pritschen/Planen- oder Kastenaufbau.

Avis Geschäftsführer Frank Lüders übernahm heute von Jürgen Kiehne, Verkauf und Vertriebs-Management EcoCraft Automotive, den innovativen „EcoCarrier“ (Kleintransporter mit Elektroantrieb) für die Avis Flotte. Avis engagiert sich schon seit vielen Jahren für nachhaltige Mobilität. Mit dem EcoCarrier geht ab sofort das neueste Projekt der Avis Autovermietung im Sinne des Umweltschutzes an den Start.

Und weil Umweltschutz und Innovation bei Avis keine bloßen Lippenbekenntnisse sind, wurden für die Pilotphase gleich vier der klimafreundlichen Kleintransporter von EcoCraft für die Flotte gekauft. Die „EcoCarrier“ werden testweise im Rhein-Main-Gebiet eingesetzt und bei guter Resonanz seitens der Kunden wird die Vanflotte nach und nach mit dem innovativen Fahrzeug aufgestockt. Mit dem neuen Umweltfreund in der Flotte bietet Avis eine sowohl ökologisch verantwortungsvolle als auch ökonomisch sinnvolle Lösung für umweltbewusste Fahrer: Der „EcoCarrier“ ist kinderleicht zu bedienen, frei von Feinstaub, Abgasen und CO2-Emissionen und gleichzeitig verschleiß- und wartungsarm. Rahmen und Karosserie bestehen vollständig aus recyclingfähigem Aluminium und Kunststoff.

Zwei Modelle stehen zur Wahl: mit Pritschen/Planen- oder Kastenaufbau. Platz ist je nach Ausführung für bis zu vier Europaletten und maximal 700 Kilogramm Nutzlast. Damit eignet sich das zukunftsträchtige Transportmittel besonders für Ballungsräume und Städte – zum Beispiel für Kommunen – Unternehmen, Studenten, bei Großeinkäufen oder Umzügen. Die Reichweite der Batterie beträgt etwa 60 Kilometer und sie kann an jeder handelsüblichen Steckdose wieder aufgeladen werden.

Avis Kunden können den „Power-Transporter für die Steckdose“ ab 49 Euro pro Tag mieten. Im Preis bereits enthalten: unbegrenzte Kilometer und 0 Euro Selbstbeteiligung bei Fahrzeugschäden. Avis lädt das Fahrzeug am Mietende für den Kunden kostenlos wieder auf.

Geschäftsführer Frank Lüders zum Neuzugang: „Umweltschutz ist ein zentrales Unternehmensziel für uns. So waren wir bereits vor über zehn Jahren die erste Autovermietung, die Maßnahmen zur Reduzierung ihrer CO2 Bilanz ergriffen hat. Der EcoCarrier ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Wir sind überzeugt, dass Elektrofahrzeuge die Zukunft sind. Und dazu wollen wir unseren Beitrag leisten. Die nächste Stufe ist auch schon in Sicht: 2011 kommen die Elektroautos von Renault in die Avis Flotte.“

Weitere Informationen unter: www.avis.de/ecocarrier und www.avis.de/ueberAvis/Avis-und-die-Umwelt.

(Quelle: dasreiseprojekt.de)

Website www.avis.de optimiert – Neu bei Avis: in nur vier Schritten online zum Mietwagen

20. Juli 2010

Mietwagen suchen und buchen geht jetzt noch schneller: Die Avis Autovermietung hat ihren Onlineauftritt überarbeitet und macht es Nutzern dadurch noch einfacher, den passenden Mietwagen für jede Gelegenheit zu finden und zu buchen.

Mit einem moderneren und übersichtlicheren Layout erstrahlt die deutsche Avis Website ab sofort in frischem Glanz. Zu den Neuerungen zählt insbesondere ein optimierter Buchungsprozess: Avis Kunden können ihren Mietwagen nun in nur vier statt bisher neun Schritten online buchen.

Außerdem neu: die übersichtliche Preisgestaltung auf allen Buchungsseiten sowie die strukturiertere und benutzerfreundlichere Auswahl von Fahrzeugen und Zusatzprodukten.

„Wir arbeiten ständig daran unseren Kunden den besten Service zu bieten. Mit der neu gestalteten Website ist Avis jetzt auch im World Wide Web bestens aufgestellt: User erhalten nach wie vor tolle Angebote und detailliierte Informationen – jetzt aber noch moderner, noch übersichtlicher und noch benutzerfreundlicher. Jeder findet mit wenigen Klicks, was er sucht, und kann ab sofort noch bequemer buchen“, sagt Wolfgang Neumann, Geschäftsführer bei Avis.

(Quelle: touristikpresse.net)

Europcar: Grüne Autos für Thalys-Kunden

20. Juli 2010

Den Kunden des europäischen Zuges Thalys stellt Europcar ab 1. September umweltfreundliche Autos zum Sonderpreis bereit.

An den Zielbahnhöfen können alle Passagiere des Thalys wie bisher schon auf vergünstigte Mietwagen von Europcar zugreifen. Neu sei, dass es auf umweltfreundliche Wagen mit einem CO2-Ausstoß von unter 120 g/km einen besonderen Rabatt gebe, heißt es von Europcar.  

Der Autovermieter und der französisch-belgische Zugbetreiber verlängern damit ihre vor fünf Jahren geschlossene Partnerschaft um zunächst weitere drei Jahre.  

Zusätzlich spende der Autovermieter für jede Anmietung eines umweltfreundlichen Wagens durch Thalys-Passagiere einen Euro an den Kompensationsanbieter Climate Care, heißt es.

Europcar arbeitet bereits mit Climate Care zusammen, überlässt es bislang aber den Kunden, auf Wunsch ihre Emissionen bei der Buchung zu kompensieren.

(Quelle: green-travel.de)

Keine Aufhebung der Winterreifenpflicht

20. Juli 2010


Das OLG Oldenburg hat die am 1. Mai 2006 in Kraft getretene “Winterreifenpflicht” in der vorliegenden Form als zu unbestimmt beurteilt, um hieran eine mit Bußgeld belegte Ordnungswidrigkeit zu knüpfen. Mit Beschluss vom 9. Juli 2010 (Aktenzeichen 2 SsRs 220/09) gab es teilweise der Rechtsbeschwerde eines Autofahrers statt, der nach einem Glatteisunfall mit neuen Sommerreifen einen Bußgeldbescheid wegen nicht angepasster Geschwindigkeit und der Benutzung einer ungeeigneten Bereifung erhalten hatte.

Zur Begründung seiner Entscheidung verweist das OLG auf das in Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz verankerte Bestimmtheitsgebot und die Notwendigkeit, straf- oder ordnungsgeldrechtlich sanktionierte Tatbestände so konkret zu fassen, dass der Bürger erkennen kann, welches Verhalten unter welchen Voraussetzungen mit Strafe belegt ist.

Auch anhand anderer Gesetzesvorschriften lasse sich nicht feststellen, was eine “an die Wetterverhältnisse angepasste, geeignete Bereifung” ist. Nachdem die StVO nicht konkret Winterreifen vorschreibt und gefestigte Rechtsprechung fehlt, sei es unzulässig, die wertausfüllende Würdigung der Sanktionsvoraussetzungen dem Richter im Einzelfall zu überlassen. Der Bußgeldbescheid wurde deshalb in Bezug auf die Bereifung aufgehoben.

Das OLG konnte im Rahmen des ihm vorliegenden Falles selbst über die Verfassungsmäßigkeit der Bußgeldvorschrift für die sogenannte “Winterreifenpflicht” entscheiden, da es sich lediglich um eine Verordnung handelt, die nicht inhaltlich einer Gesetzesgrundlage entspricht. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht war nicht notwendig.

Urteil hat keine Bindungswirkung
In der Konsequenz bleibt für die Praxis abzuwarten, ob sich andere Gerichte der dogmatisch schlüssig begründeten Auffassung des OLG Oldenburg anschließen. Eine Bindungswirkung besteht nicht. Es ist aber zu erwarten, dass der Gesetzgeber reagieren wird. Die Urteilsgründe des OLG enthalten dafür taugliche Vorschläge.

Von der Entscheidung nicht berührt wird die in der allgemeinen Formulierung auch ohne Bußgeldsanktion weiter bestehende Verpflichtung, die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen und insbesondere eine geeignete Bereifung sowie Frostschutzmittel für die Scheibenwaschanlage zu verwenden. 

(Quelle: autohaus.de)