Archiv für Dezember 2009

Unfallersatztarif bei sofortiger Anmietung zu ersetzen

Dienstag, 29. Dezember 2009

Nachweis, dass andere Tarife nicht zugänglich waren

Der Geschädigte kann dann Ersatz eines höheren Mietpreises verlangen, wenn ihm eine Anmietung zum ortsüblichen Normaltarif nach den konkreten Umständen nicht zugänglich war. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Erhöhung des Mietpreises durch unfallspezifische Kostenfaktoren gerechtfertigt war. Das besagt ein Urteil des LG Bonnvom 29.10.2009, (AZ: 8 S 144/09).

Der Geschädigte und Kläger verunfallte mit seinem Fahrzeug am 02.01.2008 auf der Autobahn. Er befand sich auf dem Weg zu der Niederlassung seiner Arbeitgeberin, interessanterweise eine Versicherungs-AG. Weil er darauf angewiesen war, so schnell wie möglich seine Fahrt zur Arbeitgeberin fortzusetzen, mietete er sofort nach dem Unfall bei dem Abschleppdienst einen Ersatzwagen an. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bestritt die Erforderlichkeit der Mietwagenkosten. Das Ausgangsgericht, das AG Siegburg hielt den konkreten Mietwagentarif des Autovermieters für nicht erforderlich und wies die Klage ab. Hiergegen war die Berufung vor dem LG Bonn erfolgreich.

Entgegen der Ansicht des AG Siegburg komme es überhaupt nicht darauf an, ob zum ortsüblichen Normaltarif angemietet wurde oder nicht. Vor diesem Hintergrund bedurfte es auch nicht der Einholung eines Sachverständigengutachtens. Der Geschädigte war hier berechtigt ohne weitere Nachforschungen den klägerischen Tarif zu wählen. Der Geschädigte konnte darlegen und nachweisen, dass in seiner konkreten Situation andere Tarife überhaupt nicht zugänglich waren. Der Unfall ereignete sich auf der Autobahn. Der Geschädigte war auf dem Weg zum Arbeitgeber und musste seine Fahrt dringend fortsetzen. Zudem ereignete sich der Unfall um 7:15 Uhr morgens, ein Zeitpunkt, zu welchem regelmäßig Autovermieter noch nicht geöffnet haben. Dem Geschädigten war es im konkreten Fall weder möglich, noch zuzumuten, irgendwelche Alternativangebote, welche unter Umständen günstiger gewesen wären, einzuholen.

Im konkreten Fall kam hinzu, dass der errechnete Mietwagentarif darüber hinaus mit dem Normaltarif des Schwacke-Automietpreisspiegels 2006 übereinstimmt. Auch aus diesem Grund sah das LG keinerlei Veranlassung, an der Erforderlichkeit des konkret berechneten Tarifs zu zweifeln.
In der Praxis ist es entscheidend, die Umstände der Anmietung zu hinterfragen und auch darzulegen. Insbesondere, wenn der Geschädigte sozusagen aus seiner Fahrt heraus einen Mietwagen anmietet, um die Fahrt fortsetzen zu können, legen hier starke zusätzliche Argumente vor, welche eine Durchsetzung strittiger Mietwagenkosten wahrscheinlicher machen. Bereits bei der Anmietung muss allerdings bereits dokumentiert werden, welche besonderen Umstände vorliegen, um sodann Argumentationsmaterial für den Fall parat zu haben, in welchem die gegnerische Versicherung die Erforderlichkeit bestreitet.

Auch ein weiterer Nebenaspekt des Urteils ist für die Praxis interessant. Das Landgericht Bonn nahm keinen Eigenersparnisabzug vor, da der Geschädigte mit dem Fahrzeug im Anmietzeitraum vom 02.01.2008 bis 16.01.2008 lediglich 798 km zurückgelegt hatte. Das LG schloss hieraus, dass der Geschädigte auch mit seinem eigenen Fahrzeug nicht mehr Kilometer gefahren wäre. Die durch den Mietwagen ersparten Kilometer bezogen auf das eigene Fahrzeug, begründen allerdings weder einen messbaren Wertverlust, noch sind messbare variable Kosten für Reparaturen, Wartung, etc. angefallen.

Aus der Urteilsbegründung:

… Auf die Frage, ob er (konkreter Mietpreis, der Verfasser) dem ortsüblichen Normaltarif entspricht, kommt es entgegen der Ansicht des Amtsgerichts nicht an, ….

Denn der Geschädigte X war berechtigt, ohne weitere Nachforschungen, den von der Klägerin angebotenen Tarif zu wählen. Im Hinblick auf die subjektbezogene Schadensbetrachtung kann ihm nämlich ein Geschädigter, sofern ihm eine Anmietung zu dem ortsübliche Normaltarif nach den konkreten Umständen nicht ohne weiteres zugängig war, auch Ersatz eines höheren Mietpreises verlangen. Unerheblich ist, ob dieser Mietpreis durch unfallspezifische Kostenfaktoren gerechtfertigt werden kann.

(Quelle: kfz-betrieb.vogel.de)

Wird Autofahren unbezahlbar?

Dienstag, 29. Dezember 2009

Forscher erwarten eine Kostenexplosion. Schuld ist auch die zu erwartende Pkw-Maut.

Zukunftsforscher warnen: Autofahren wird in Zukunft immer teurer. So teuer, dass der Pkw für einkommensschwache Haushalte unbezahlbar wird. Die Zukunftsforscher vom Berliner Innovationszentrum für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel (InnoZ) gelangen in einer aktuellen Studie zu folgendem Schluss: „Künftig wird es mehr Verbraucher geben, deren Teilhabe an motorisierter Mobilität eingeschränkt wird, da sie sich einen eigenen Pkw oder Fahrten nicht mehr oder nicht mehr so oft leisten können.”

Kosten für Mittelklassewagen werden bis 60 Prozent steigen

Eine der Hauptursachen der erwarteten Kostenexplosion ist die Einführung einer Pkw-Maut. Wegen der notorischen Unterfinanzierung des Straßenbaus geht InnoZ-Wissenschaftler Franz Hunsicker davon aus, dass ab 2015 eine Pkw-Maut auf Autobahnen eingeführt wird. Hunsicker: „Spätestens ab 2020 werden alle Bundesfernstraßen gebührenpflichtig sein.“

Aber auch der Pkw-Kauf reißt künftig immer tiefere Löcher ins Portemonnaie. Wegen aufwändigerer Sicherheits-, Komfortausstattung und Umwelttechnik steigen die Pkw-Preise überproportional. Rechnet man die steigenden Benzinpreise hinzu, so schätzen die Forscher die Kostensteigerung für einen Mittelklasse-Pkw auf 40 bis 60 Prozent. Hunsicker: „Mögliche Folgen könnten kürzere Wege, eine höhere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder der Verzicht auf einzelne Wege und Aktivitäten sein.“ Einen Ausweg aus der Kostenfalle sehen die Forscher in der „Verzahnung des öffentlichen Verkehrs mit der Elektromobilität“. Das heißt im Klartext: Immer mehr Haushalte verzichten auf eigenen Pkw, fahren längere Strecken mit Bus und Bahn und mieten sich nach dem Vorbild der Mietfahrräder je nach Bedarf Elektroautos. „Nutzen statt Besitzen“ – so könnte das Konzept der Zukunft aussehen.

Der Wandel hat bereits begonnen: Seit Jahren sinkt der Pkw-Bestand in Deutschland, seit 2001 um 2,45 auf 43,8 Millionen Pkw. Vor allem in Städten wie Hamburg verzichten immer mehr Haushalte auf ein eigenes Auto oder den Zweitwagen. Auf dem Vormarsch befinden sich hingegen Carsharing- Firmen, inzwischen 110 Unternehmen bundesweit.

Auch die deutsche Bahn ist auf diesen Zug der Zeit aufgesprungen: Auf 1500 „Call-Cars” ist die Miet-Pkw-Flotte inzwischen gewachsen. Autovermieter wie Sixt planen ebenfalls den Einstieg in die neue Mobilität. Auch Pkw-Hersteller bereiten sich auf den erwarteten Umbruch vor. In Ulm wird das Projekt „Car2go” getestet. Für 19 Cent pro Kilometer können dort 200 Smart spontan gemietet werden. Wird das Auto nicht mehr gebraucht, parkt man es, schließt ab – fertig. Demnächst will Daimler das Modell im Mutterland des Autos, im US-Staat Texas, in größerem Rahmen anlaufen lassen.

(Quelle: wz-newsline.de)

Bei Unfall mit dem Mietwagen immer die Polizei rufen!

Dienstag, 29. Dezember 2009

Wie muss sich ein Fahrer von einem Mietwagen im Falle eines Unfalls verhalten? Muss die Polizei bei einem Unfall zwingend verständigt werden?

Aus einem aktuellen Urteil des  Bundesgerichtshofs in Karlsruhe geht hervor, dass der Fahrer eines Mietwagens vom Autovermieter vertraglich verpflichtet werden kann, bei einem Unfall die Polizei zu rufen. Ein entsprechender Passus ist in den AGB’s der meisten Autovermieter zu finden. Durch den Rechtsspruch der Karlsruher Richter (Az.: XII ZR 19/08) erhielt eine Autovermietung soweit Recht, als sie … von einem Kunden den Unfallschaden an seinem Mietwagen ersetzt haben wollte.

Zwar stellten die Vertragsbestimmungen den Kunden von der Haftung frei (z.B. durch die abgeschlossene Vollkasko-Versicherung),  Voraussetzung dafür war allerdings, dass bei einem Unfall die Polizei eingeschaltet werden musste. Das hat der Fahrer des Mietfahrzeugs nicht getan. Die Richter sprachen in ihrem Urteil von dem berechtigten Interesse des Autovermieters an der objektiven Feststellung des Unfallhergangs durch die Polizei.

Unser Tipp:  Unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem eigenen Wagen oder mit einem Mietfahrzeug unterwegs sind: Bei einem Unfall ist es auf jeden Fall ratsam die Polizei zu rufen. Diese erstellt für alle Unfallbeteiligten einen Unfallbericht, der mögliche Fehlinterpretationen des Unfallhergangs ausschließt. Individuelle Absprachen zwischen den Unfallbeteiligten über Recht und Unrecht sowie über die Schadensregelung haben meistens keine Rechtskraft.

(Quele: onewaygo.de)

Volvo wird chinesisch

Dienstag, 29. Dezember 2009

Der amerikanische Autohersteller Ford Motor Co. kommt mit dem geplanten Verkauf seiner schwedischen Marke Volvo voran: Das Unternehmen teilte mit, sich einer Transaktion mit dem chinesischen Autohersteller Geely zu nähern. Es sei Einigkeit über „alle substantiellen wirtschaftlichen Konditionen“ zwischen den Parteien erzielt worden. Zu den offenen Fragen gehörten jetzt noch die Finanzierung sowie die Genehmigungen durch die Regierungen. Einen endgültigen Vertragsabschluss erhofft sich Ford für das erste Quartal 2010, der Vollzug der Transaktion soll im zweiten Quartal stattfinden. Zum Kaufpreis machten die beiden Unternehmen keine Angaben. In der Branche wird spekuliert, dass die Chinesen rund 2 Milliarden Dollar bezahlen könnten. Ford selbst hat im Jahr 1999 rund 6,5 Milliarden Dollar für Volvo bezahlt.

Mit den nun verkündeten Fortschritten scheint sich die lange Hängepartie um die Zukunft der schwedischen Traditionsmarke dem Ende zu nähern. Ford hat Volvo schon im Sommer 2007 einmal zum Verkauf freigegeben, überlegte es sich aber nach einigen Monaten anders und entschied sich für den Verbleib der Marke im Konzern. Im Dezember 2008, als Ford und der Rest der Autobranche voll in den Sog der Wirtschaftskrise geraten waren, wurde Volvo wieder zur Disposition gestellt. Geely, der größte private Autohersteller Chinas, kristallisierte sich nach einigen Monaten als Favorit heraus. Im Oktober teilte Ford bereits mit, Geely sei der „bevorzugte Bieter“. Damals gab es noch viele offene Fragen, besonders mit Blick auf den Schutz von Patentrechten. Diese Punkte sind nun offenbar gelöst.

(Quelle: faz.net)

Catania verlässt Europcar

Dienstag, 22. Dezember 2009

Europas Autovermieter Nummer eins muss sich einen neuen Chef suchen: Der seit sieben Jahren an der Spitze stehende Salvatore Catania hat intern seinen Rückzug aus dem Amt mitgeteilt.

Eine Europcar-Sprecherin in Paris bestätigte am Montag entsprechende Informationen der FTD. “Ein festes Datum für seinen Austritt gibt es noch nicht”, sagte die Sprecherin. Die Suche nach einem Nachfolger sei aber bereits angelaufen. Catania solle seinen Nachfolger einarbeiten und “dem Unternehmen weiter als Berater zur Verfügung stehen”. Sein Abgang wird im zweiten Quartal 2010 vermutet.

Die Personalie kommt überraschend: Catania hatte zuletzt Erfolge im Kampf gegen Europcars Verschuldung erzielt. Zudem wird bei einem Wechsel an der Spitze üblicherweise auch der Nachfolger benannt. Bei Catanias Abtritt handele es sich nicht um eine Entscheidung des Europcar-Eigentümers, betonte die Sprecherin. Der französische Finanzinvestor Eurazeo hatte Europcar vor knapp vier Jahren für gut 3 Mrd. Euro gekauft. Sie verwies ausschließlich auf persönliche Beweggründe des 57-Jährigen. “Er will noch etwas sein Leben genießen”, heißt es bei Personen, die ihn kennen. Catania ist passionierter Marathonläufer und Weinexperte.

Der Italiener gilt als ausgezeichneter Kenner des Autovermieters mit Sitz in Paris und der gesamten Branche. Er wurde noch unter der Regie des ehemaligen Europcar-Eigentümers Volkswagen im Januar 2003 zum Chef berufen. Insgesamt ist Catania seit 35 Jahren bei Europcar und hat sich nach ersten Aufgaben in Italien bis an die Spitze hochgearbeitet. Als Volkswagen im Mai 2006 den Autovermieter an Eurazeo verkaufte und die neue Dachgesellschaft Europcar Group installierte, rückte Catania auch an die Spitze der neuen Dachfirma mit Sitz in Paris. Vor dem Verkauf an Eurazeo hatte zeitweise auch der Münchner Sixt -Konzern eine Übernahme von Europcar erwogen – zog sich aber aus dem Bieterkampf zurück.

Rückblickend wertet Erich Sixt, Chef des Münchner Konkurrenten Sixt, die fehlgeschlagene Europcar-Übernahme als glückliche Fügung. Autovermieter mit Finanzinvestoren als Eigentümer – wie Europcar – stünden besonders im derzeitigen Marktumfeld unter großem Ertragsdruck, um ihre Finanzierung über Kredite zu verdienen, sagt Sixt.

Catania gelang es in den vergangenen Monaten indes, Europcars Verschuldung abzubauen. Eine Anleihe wird jetzt wieder deutlich besser an der Börse bewertet. Der Konzern verkleinerte zudem seine Fahrzeugflotte und erhöhte damit die Auslastung. 2008 erzielte der Konzern 2,1 Mrd. Euro Umsatz.

In Deutschland steht seit März 2009 der Ex-Chef der Fluggesellschaft TUIfly, Roland Keppler, an der Spitze der großen Landesgesellschaft. Wann Eurazeo bei Europcar wieder aussteigt, ist noch offen. Dann könnte erneut ein Chefwechsel anstehen.

(Quelle: ftd.de)

Saab: Gute Chancen für geordnete Abwicklung

Dienstag, 22. Dezember 2009

Administrative Prozesse mit Saab Deutschland funktionieren noch

Für den schwedischen Automobilhersteller Saab besteht derzeit keine akute Insolvenzgefahr. Dies sagte Saab-Deutschland-Chef Hans-Jörg Hänggi am Montag im Gespräch mit »kfz-betrieb ONLINE«. Durch den Verkauf der überholten Saab-Technik an den chinesischen Autokonzern BAIC sei genug Liquidität vorhanden, um die Marke notfalls geordnet abzuwickeln, so der Manager. Zudem habe Saabs Noch-Eigentümer General Motors bekräftigt, dass alle rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Vertragspartnern eingehalten würden.

Konkrete Informationen zur Art und Weise einer möglichen Abwicklung wird es laut Hänggi frühestens in der kommenden Woche, wahrscheinlicher aber erst Anfang Januar geben. Kundenfahrzeuge, die nach wie vor auch noch bestellt würden, würden in Schweden bis auf Weiteres produziert. Die Fertigung würde keineswegs in Kürze komplett heruntergefahren.

Um die Zusicherung einer geordneten Abwicklung im Fall der Fälle ist auch der Saab-Händlerverband bemüht. Es gebe zwar wegen der bereits begonnenen Weihnachtspause zurzeit keinen direkten Kontakt nach Rüsselsheim, sagte Verbandsgeschäftsführerin Bettina Issinghoff auf Anfrage der Redaktion, jedoch funktionierten die administrativen Prozesse zwischen Importeur und Netzpartnern im Tagesgeschäft momentan noch gut. Auch Zuschüsse und Boni würden bezahlt.

GM soll endlich Tatsachen schaffen
„Im Falle einer Abwicklung müssen Garantie- und Gewährleistungsansprüche gewahrt werden“, so Issinghoff. Die Service-Verträge sollten idealerweise regulär weiterlaufen. Wichtig sei jetzt aber, dass GM endlich Klarheit schaffe.
Der Vorsitzende des Saab-Händlerverbands, Frank Jaenicke, ist trotz der irritierenden Nachrichtenlage zuversichtlich: „Ich denke, dass es weitergehen wird“, sagte er zu »kfz-betrieb ONLINE«. In Schweden stehe eine hochmoderne Fertigungslinie für ein verkaufsbereites neues Auto (Red.: Saab 9-5), das werde GM nicht einfach wegwerfen. Die Saab-Händler müssten sich allerdings darüber im Klaren sein, dass die schwedische Marke künftig nur noch eine Nische bedienen werde.
 
Saab-Händler haben sich neu aufgestellt
Selbst im Falle einer Abwicklung sieht Jaenicke keine Pleitewelle über die aktuell 86 deutschen Saab-Händler hinwegrollen. „Die, die noch dabei sind, haben ihre Strategie den Marktgegebenheiten bereits angepasst“, so der Händler aus Halle. Die verbliebenen Vertriebspartner hätten sich in den letzten Monaten zusätzliche Marken ins Haus geholt oder sich zum Teil auch Freien Werkstattkonzeptanbietern angeschlossen.
Im Moment erlebe er sogar eine schwache Belebung der Saab-Nachfrage, sagte Jaenicke weiter. Einige Kunden hätten sich zum Teil nach jahrelanger Abstinenz wieder gemeldet, um sich noch eines der letzten Modelle der „Liebhabermarke“ zu sichern. Zudem hätten sich die Gebrauchtwagen-Restwerte stabilisiert. „Die Saab-Problematik wurde da über das Jahr hinweg schon eingepreist.“

Nach Berechnungen des KBA hat Saab in Deutschland 2009 bislang lediglich knapp 1.200 Fahrzeuge verkauft – im Jahr zuvor waren es noch mehr als doppelt soviele. Weltweit wird der schwedische Hersteller in diesem Jahr weniger als 50.000 Autos absetzen.

 (Quelle:  kfz-betrieb.vogel.de)

Tipp: Verstöße im Mietwagen mitteilen

Dienstag, 22. Dezember 2009

Geblitzt zu werden ist schon am Steuer des eigenen PKWs höchst unangenehm. Noch ärgerlicher wird es indes, wenn man gerade einen Mietwagen fährt. Was aber ist genau zu tun? Die Antwort gibt der Schweizer Verkehrsexperte Jürg Thrier in der Boulevardzeitung “Blick” und ich bin sicher, dass sich die schweizerischen Verhältnisse auch auf Deutschland übertragen lassen.

Wer mit einem gemieteten Fahrzeug als Lenker unterwegs ist und sich gesetzeswidrig verhält, muss auch für die Busse aufkommen. Dies gilt übrigens nicht nur für Mietwagen sondern auch für ausgeliehene Privatwagen.

Wenn man den Blitz bemerkt hat, sollte spätestens bei Rückgabe des Mietwagens die jeweilige Autovermietung informiert werden. Ansonsten drohen erheblich Mehrkosten. Diese fallen zumeist sowieso an, da – je nach Autovermietung – noch eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird, doch wenn erst noch ein Briefwechsel vorangeht, können die Kosten durchaus noch weiter steigen.

Am Einfachsten ist es jedoch, gerade im Mietwagen, peinlichst genau auf die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu achten. Man erspart sich eine Menge Ärger …

(Quelle: mietwagen-blog.com)

Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Montag, 21. Dezember 2009

Nach Verkehrsunfällen gehören Mietwagenkosten zu den Kosten der Schadensbehebung. In der Praxis hat sich ein besonderer Tarif für Ersatzmietwagen nach Unfällen entwickelt, der Unfallersatztarif. Nicht selten liegen die Preise dieser Tarife erheblich über den für Selbstzahler angebotenen Normaltarifen. Entsprechend zahlen die Versicherungen die Mietwagenkosten oft nicht vollständig. Der Geschädigte läuft Gefahr, einen Teil der Kosten selbst tragen zu müssen.

Der Geschädigte hat nur Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für notwendig halten darf. Er hat den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung zu wählen und kann von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges nur den günstigeren Mietpreis verlangen. Der Bundesgerichtshof hat sich in den vergangenen Jahren regelmäßig mit der Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten befasst. Zwischenzeitlich besteht Einigkeit, dass für die Frage, welcher Tarif zu erstatten ist, zunächst auf den Normaltarif abzustellen ist. Hieraus ergab sich die nächste Unsicherheit, wie dieser Normaltarif zu ermitteln ist. Fest steht, dass nicht einfach auf den Normaltarif des jeweiligen Mietwagenunternehmens abzustellen ist. Der BGH hat nun mehrfach, zuletzt im Urteil vom 11.3.2008, festgehalten, dass der Normaltarif vom Gericht geschätzt werden kann, indem das gewichtete Mittel des Schwacke-Mietpreisspiegels als Schätzungsgrundlage herangezogen wird. Dabei soll der Mietpreisspiegel zur Anwendung kommen, der für das Postleitzahlengebiet der Werkstatt, in welcher der Geschädigte das Fahrzeug angemietet hat, gilt. Unter Umständen kann auf den so ermittelten Normaltarif ein pauschaler Aufschlag vorgenommen werden, um etwaigen Mehrleistungen und Risiken bei der Vermietung an Unfallgeschädigte Rechnung zu tragen. Doch muss der Geschädigte konkret zu unfallbedingten Mehrkosten der Mietwagenfirma vortragen. Für Unfallgeschädigte empfiehlt es sich daher regelmäßig, ein Ersatzfahrzeug auf der Basis des günstigsten Normaltarifes anzumieten und vor Abschluss des Mietvertrages mehrere Alternativangebote einzuholen um zu vermeiden, einen Teil der Mietwagenkosten selbst übernehmen zu müssen.

Verfasserin: Rechtsanwältin Alexandra Gorazdza
Fachanwältin für Straf- und Verkehrsrecht
Kanzlei Schulte & Prasse, Braunschweig
Artikel veröffentlicht am 02.09.2008 in
Braunschweiger Zeitung, Rubrik Recht & Rat
„Erstattung von Mietwagenkosten“

(Quelle: ra-sp.de)

Saab: Das Aus der Traditionsmarke – Verkauf gescheitert

Montag, 21. Dezember 2009

Saab wird nach den gescheiterten Verkaufsversuchen durch die Mutter General Motors (GM) aufgelöst. Damit verschwindet die schwedische, im Jahre 1947 gegründete Traditionsmarke von der automobilen Landschaft. Der geordneten Abwicklung gingen unter anderem Verhandlungen mit einem von Supersportwagen-Hersteller Koenigsegg geführten Konsortium und zuletzt mit der niederländischen Sportwagen-Manufaktur Spyker und seinen russischen sowie arabischen Eignern voraus. Doch die Übernahmeverhandlungen scheiterten.

Erst auf der Frankfurter IAA im September 2009 präsentierte Saab den neuen 9-5, mit dem die Schweden in eine neue Ära starten wollten. Bereits letzte Woche verkaufte Saab Teile der Produktionsanlagen und die Eigentumsrechte am 9-5 und 9-3 an den chinesischen Automobil-Hersteller Beijing Automotive Industry Holdings Co. Ltd. (BAIC). Bis auf Weiteres möchte Saab die Ersatzteilversorgung und den Service sicherstellen.

Was waren das für Zeiten, als Saab das Synonym für Turbo-Motoren war. Der alte Saab 99 Turbo besaß einen 2,0 Liter großen Vierzylinder mit 145 PS und war damals ein echter Haudegen. Im Jahre 1984 gab es mit dem 175 PS starken Saab 900 Turbo S eine zu jener Zeit sehr prestigeträchtige S-Version. Sogar James Bond, der Geheimagent 007, fuhr 1981 privat einen Saab 900 Turbo. Nach dem Tod des James Bond-Erfinders Ian Fleming bekam 007 in den ersten drei Bond-Romanen des neuen Autoren James Gardner dieses Modell “verschrieben”.

Mit der Abwicklung von Saab möchte sich General Motors insbesondere auf seine vier Kernmarken Buick, Cadillac, Chevrolet und GMC focussieren und außerhalb des Heimatmarktes in Europa auf Opel bzw. Vauxhall. Den rund 3.400 Mitarbeitern von Saab wird derweil ab Januar 2010 gekündigt. Bereits am 20.02.2009 meldete Saab Insolvenz an.

(Quelle: speadheads.de)

Keiner ist innovativer als die deutschen Autobauer

Montag, 21. Dezember 2009

Entwicklung verschlafen, Herausforderung ignoriert: Das werfen manche angesichts des Klimawandels der deutschen Autoindustrie vor. Der Ingenieur und BMW-Manager Christoph Huß verteidigt seinen Berufsstand: Die Innovationen deutscher Firmen machen seiner Meinung nach nachhaltigen Klimaschutz erst möglich.

Können wir den Klimawandel stoppen? Diese Frage haben sich in den vergangenen zwei Wochen die Politiker auf der Klimakonferenz in Kopenhagen gestellt, und sie haben nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Auch die Automobilindustrie ist aufgefordert, die Mobilität klimafreundlicher zu gestalten. Eine Aufforderung, die gerade deutsche Automobilhersteller ernst nehmen. Die auf WELT ONLINE vor einer Woche vorgetragene Generalkritik kann ich nicht nachvollziehen. Die Argumentation von den Versäumnissen der deutschen Hersteller ist auch in weiten Teilen falsch.

Seit Ende der 70er-Jahre haben deutsche Unternehmen bewiesen, dass die Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs, der Abgasemissionen und die gleichzeitige Erhöhung der Verkehrssicherheit mit höchster Priorität bearbeitet wurden. Die freiwillige Selbstvereinbarung zwischen den im Verband der Automobilindustrie organisierten Unternehmen und der Bundesregierung, den spezifischen Kraftstoffverbrauch der Fahrzeugflotte von 1978 bis 1985 um 20 Prozent zu reduzieren, wurde sogar um fünf Prozentpunkte übertroffen.

Ebenso hat die deutsche Automobilindustrie die nachfolgenden Vereinbarungen erfüllt. So auch die freiwillige Selbstverpflichtung mit der EU-Kommission von 1998, den Kohlendioxidausstoß bei neu verkauften Fahrzeugen im Schnitt auf 140 Gramm pro Kilometer zu reduzieren. Allein dadurch wurden die Abgasemissionen um 25 Prozent gesenkt. Von Tatenlosigkeit keine Spur.

Federführend dafür verantwortlich sind besonders die Entwicklungen deutscher Ingenieure: Alternative Antriebe, Verbesserungen des Wirkungsgrads von Antriebssystemen, Start-Stopp-Systeme, Energiemanagement, Bremsenergierückgewinnung und Fahrerassistenzsysteme sind nur einige Beispiele, die zeigen, wie innovativ deutsche Autobauer sind und wie ernst das Thema Nachhaltigkeit bei ihnen genommen wird.

Die häufig aufkommende Kritik, dass gerade deutsche Hersteller mit ihren Premiumautomobilen weiterhin auf alte Technologien setzen und Umweltverschmutzer Nummer eins auf Deutschlands Straßen seien, geht ins Leere. Sämtliche Innovationen für einen niedrigeren Kraftstoffverbrauch wurden und werden zuerst bei den Oberklassefahrzeugen eingeführt. Neben den Start-Stopp-Systemen ist hier auch die elektrische Lenkung zu nennen. Allein dadurch lassen sich bei jährlich drei Millionen neu zugelassener Fahrzeuge 75 Millionen Liter Kraftstoff sparen. Entwickelt und eingeführt wurde die Lenkung in Oberklassefahrzeugen.

Gleichzeitig hat die Industrie sehr große Investitionen zur Entwicklung von alternativen Antriebstechniken getätigt. Dass es bislang noch keine Großserienproduktion von Elektrofahrzeugen gibt, liegt nicht am mangelnden Willen der Industrie, sondern an den großen Aufgaben, vor denen die Entwickler stehen. Technisch-physikalische Grenzen bezüglich der Speicherdichte in den Batterien sowie Dauerhaltbarkeit und Handhabung der Akkus sind für Elektrofahrzeuge die großen Herausforderungen, die eine umfassende Markteinführung dieser Fahrzeuge bisher nicht ermöglicht haben.

Überdies fehlt die Infrastruktur zur Aufladung der Batterie, die zur Kundenakzeptanz unabdingbar ist. Die Speicherdichte von Batterien ist im Vergleich zu Benzin oder Diesel um den Faktor 100 schlechter, Reichweiten von 100 bis 150 Kilometer werden nicht akzeptiert, und Mehrkosten von einigen Tausend Euro pro Fahrzeug bezahlt der Kunde nicht – das ständige Ignorieren dieser Tatsachen macht die Kritiker nicht glaubwürdiger.

Hier geht es um Probleme, die real sind und nicht durch die Automobilindustrie forciert werden. Im Gegenteil: Sie arbeitet mit aller Kraft daran, die Schwierigkeiten zu meistern – schließlich wäre der Verkauf von Elektroautos ja ein attraktives neues Geschäftsfeld.

Bisher ist aber noch jede Firma, die Elektromobile entwickelt, den Beweis schuldig geblieben, diese Technik in massenmarktfähigen Stückzahlen ausliefern zu können. Gleichzeitig sei hier angemerkt, dass ein Elektroauto nicht automatisch ein abgasfreies Auto ist.

Künftige Fahrzeuge deutscher Hersteller werden entscheidend dazu beitragen, unsere Verkehrssysteme umweltverträglicher zu erfüllen. Es wird weiterhin Fahrzeuge mit Benzin- und Dieselmotor geben, die dann spürbar weniger verbrauchen, und für Einsätze mit geringen Reichweiteanforderungen wird das Elektroauto seinen Platz finden. Überdies steigt die Bedeutung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen. Das Fahrzeug wird zudem mehr als heute Bestandteil eines integrierten Verkehrssystems sein, in dem die Kunden sowohl das Automobil als auch jede Form des öffentlichen Verkehrs nutzen werden.

Um die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken, brauchen wir zusätzlich ein intelligentes Verkehrsmanagement. So tragen etwa Wechselverkehrszeichen dazu bei, trotz steigendem Verkehrsaufkommen die Emissionen zu senken. Infrastruktur-Engpässe müssen von der Politik beseitigt und die verschiedenen Verkehrsträger besser aufeinander abgestimmt werden.

Alle notwendigen Lösungen werden von unserer Industrie geprägt sein. Den Vorsprung etwa der Chinesen sehe ich nicht: Alle Bemühungen Chinas sind derzeit darauf ausgelegt, europäische Hochtechnologie in die chinesische Industrie zu integrieren – das liegt nicht zuletzt an der Leistungsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie. Ich bin überzeugt, dass die deutschen Hersteller auch in Zukunft eine federführende Rolle bei innovativen und umweltschonenden Fahrzeugen spielen werden.

Christoph Huß ist im Verein Deutscher Ingenieure (VDI) Vorsitzender der Gesellschaft für Fahrzeug- und Verkehrstechnik. Dies ist ein Ehrenamt, im Hauptberuf arbeitet Huß bei BMW als Leiter Entwicklung Ausland, Typzulassung und Verkehrsmanagement. Huß antwortet in seinem Gastbeitrag auf die Generalkritik des Personalmanagers Günther Schust, der der deutschen Autoindustrie Versäumnisse bei der Entwicklung umweltgerechter Autos vorgeworfen hatte.

(Quelle: welt.de)