Archiv für Januar 2010

CC Rent a car – Pressemitteilung – “9-Sitzer Special Sicherheitsbonus”

Donnerstag, 28. Januar 2010

Den Straßenverhältnissen angepasst: CC Rent a car belohnt Ihre Sicherheit!

Nürnberg (28.01.2010) – Seit Wochen ist Deutschland von einer Decke aus Schnee und Eis überzogen. Vor allem Autofahrer müssen angesichts der winterlichen Straßenverhältnisse mit äußerster Vorsicht agieren. Die richtige Winterausrüstung für das Auto auf schnee-, matsch- und eisbedeckten Fahrbahnen ist dabei Pflicht. „Auch Mietautos sollten diesem Standard im Winter entsprechen“, erläutert Jürgen Lobach, Geschäftsführer der CCUniRent System GmbH, dem Markeninhaber von CC Rent a car.

Dazu warnte bereits der ADAC: Der Mieter selbst verantwortet einen Unfall mit einem Mietauto, das ohne geeignete Winterausrüstung unterwegs ist – er steht mit der richtigen Reifenwahl in der Pflicht. Kommt es bei winterlichen Verkehrsbedingungen mit Sommerreifen zu einem Verkehrsunfall, können auf den Mieter trotz Vollkaskoschutz  hohe Forderungen zukommen.

CC Rent a car startet daher die Sonderaktion „9-Sitzer Special Sicherheitsbonus“. Mit ihr wird es für die Kunden besonders attraktiv, sich für die richtige Winterausrüstung zu entscheiden. Wer bis einschließlich 10. April 2010 ein Fahrzeug der Gruppe EV, etwa einen VW Caravelle 9-Sitzer oder einen VW T5 9-Sitzer, zuzüglich wintertauglicher Bereifung mietet, bekommt bei den teilnehmenden Mietstationen einen 20-Euro-Bonus auf die Gesamtrechnung. Die Aktion beginnt am 1. Februar und ist im Internet über www.cc-rentacar.com und deren offiziellen Partnerseiten abrufbar.

Weitere Information und Online-Reservierung unter www.cc-rentacar.com

AG Ulm verurteilt HDI Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Dienstag, 26. Januar 2010

Mit Urteil vom 28.10.2008 (6 C 1206/08) hat das AG Ulm  die HDI Direkt Versicherung AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 377,08 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht wendet die Schwacke-Liste an und lehnt die Anwendung der Fraunhofer Tabelle ab. Der begehrte Unfallersatztarif wurde nicht zugesprochen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klägerin hat gegen die Beklagte Anspruch aus abgetretenem Recht nach §§ 7, 17, 18 StVG, 115 Abs. 1 Ziff. 1 VVG, 398 BGB auf Erstattung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von noch 377,08 €. Die Klägerin hat jedoch keinen Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten in voller Höhe, da der zunächst in Rechnung gestellte Unfallersatztarif überhöht war.

Ein Verstoß gegen Artikel 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz liegt nicht vor. Zwar bedarf ein Mietwagenunternehmen, das es geschäftsmäßig übernimmt, für unfallgeschädigte Kunden die Schadensregulierung durchzuführen, der Erlaubnis nach Artikel 1 § 1 Abs. 1 RBerG auch dann, wenn es sich die Schadensersatzforderung nur erfüllungshalber abtreten lässt. Entscheidend ist hierbei aber, ob es mit der Abtretung eigene oder fremde Rechtsangelegenheiten besorgt. Vorliegend ergibt sich aus der vorgelegten Abtretungserklärung vom 28.06.2008 (Bl. 16 d. A.), dass die Abtretung zur Sicherung der Zahlungsansprüche der Klägerin gegen die Geschädigte erfolgt, während die Geschädigte ihre sonstigen Schadensersatzansprüche selbst geltend zu machen hat.

Ausdrücklich erfolgte die Abtretung “nur in Höhe der angefallenen Ersatzwagenkosten, inklusive Verzugszinsen” zur Sicherung der Zahlungsansprüche der Klägerin. Ausweislich der Akten wurde die Geschädigte zudem von der Klägerin mit Schreiben vom 14.04.2008 (Bl. 70 d. A.) zur Zahlung aufgefordert. Die Entscheidung der Klägerin, von der Inanspruchnahme der Geschädigten als ihres Vertragspartners abzusehen und stattdessen von der ihr eingeräumten Sicherheit Gebrauch zu machen, in dem sie die Beklagte als Haftpflichtversicherer in Anspruch nimmt, ist nicht als Besorgung einer Rechtsangelegenheit der Geschädigten zu sehen; vielmehr liegt hierin eine eigene Angelegenheit der Klägerin (s. ebenso BGH, NJW 2006, 1726 ff.; Landgericht Ulm, Urteil vom 02.04.2008, Az. 1 S 29/08).

Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH kann der Geschädigte, der ein Ersatzfahrzeug anmietet, Erstattung dieser Kosten vom Schädiger nur insoweit verlangen, als sie gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich waren. Erforderlich sind nur die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf; dabei hat der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Geringhaltung des Schadens im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg zur Schadensbeseitigung zu wählen. Ein gegenüber dem Normaltarif erhöhter „Unfallersatztarif” kann nur insoweit als erforderlicher Aufwand zur Schadensbereinigung angesehen werden, als die Besonderheit dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigt, weil dieser auf Leistungen des Vermieters beruht, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolge dessen zur Schadensbehebung erforderlich sind. Inwieweit dies der Fall ist, hat der Tatrichter aufgrund des Vortrags des Geschädigten gemäß § 287 Abs. 1 ZPO zu schätzen. Die Beweislast für die Berechtigung eines gegenüber den Normaltarif erhöhten Mietzinses obliegt dabei dem Geschädigten (s. BGH, NJW 2005, 1041).

Vorliegend hat die Kläger nicht substantiiert vorgetragen, aus welchem Grund der Geschädigten ein günstigerer Mietwagentarif nicht zugänglich gewesen wäre. Insbesondere rechtfertigt die Tatsache, dass der Geschädigten nur ein Tarif angeboten wurde, nicht ohne weiteres die Annahme, dass ein günstigerer Tarif nicht zugänglich war (s. BGH NJW 2006, 2621). Darüber hinaus wäre die Klägerin verpflichtet gewesen, die Geschädigte deutlich und unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung den angebotenen Tarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet. Die Geschädigte hätte dann die Möglichkeit gehabt, Kontakt mit der Beklagten aufzunehmen und weitere Angebote einzuholen. Die Unsicherheit darüber, zu welchem Preis die Geschädigte bei ordnungsgemäßer Aufklärung einen Wagen gemietet hätte, geht zu Lasten des Autovermieters, hier also der Klägerin (s. BGH, Versicherungsrecht 2006, 1274).

Zur Schätzung des Normaltarif kann die “Schwacke-Liste” herangezogen werden, wobei ein pauschaler Aufschlag erfolgen kann, sofern spezifische Leistungen bei der Vermietung an den Unfallgeschädigten bei Unternehmen dieser Art den Mehrpreis rechtfertigen; ob und wieweit dies der Fall ist, hat der Tatrichter nach § 287 ZPO zu schätzen (s. BGH, Versicherungsrecht 2006, 133). Entgegen der Ansicht der Beklagten bestehen gegen die Zugrundelegung der Schwacke-Liste 2007 keine durchgreifenden Bedenken. Denn der BGH hat mit Urteil vom 11.03.2007 (NJW 2008, 1519 f.) entschieden, dass auch die Schwacke-Liste 2006 als Schätzgrundlage herangezogen werden kann, selbst wenn allgemein gehaltene Angriffe vorgebracht werden.

Vorliegend hat die Beklagtenseite keine konkreten Tatsachen aufgezeigt, aus denen sich Mängel ergeben würden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken. Denn die von der Beklagtenseite erhobenen Einwendungen, wonach die Schwacke-Mietpreisspiegel 2006 und 2007 sich zur Schätzung des Normaltarifs nicht eignen würden, weil gravierende Erhebungsmängel vorliegen – zu hohe Angaben der Autovermieter, denen der Hintergrund der Erhebung bekannt war – sowie die von der Beklagtenseite vorgelegten Online-Angebote sind Einwendungen, die sich nicht auf den hier vorliegenden konkreten Einzelfall beziehen, sondern in einer Vielzahl von Verfahren von Seiten der Versicherer vorgetragen wurden (s. LG Dortmund, Urteil vom 03.07.2008, Az. 4 S 29/08). Die Schätzung des “Normaltarifs” auf der Grundlage des gewichteten Mittels des “Schwacke-Mietpreisspiegel” hält sich daher im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO (s. BGH, Versicherungsrecht 2007, 1286 m.w.N.).

Die von der Beklagten vorgelegten Online-Angebote für eine “ad-hoc-Anmietung” verschiedender Autovermieter im Ulmer Raum sind im Übrigen schon deshalb nicht vergleichbar, da jeweils ein Vorlauf von 2 Tagen erforderlich ist und nur bestimmte Fahrzeugtypen, je nach Verfügbarkeit, angeboten werden. Desweiteren müssen die Fahrzeuge in der Regel bei einer bestimmten Station abgeholt und abgeliefert werden, die Mietdauer muss im Voraus festgelegt werden und der Mietpreis muss, wie sich z.B. aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Sixt ergibt, durch Stellung einer Kaution, die in der Regel der Kreditkarte des Mieters belastet wird, im Voraus gesichert werden (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG, Absatz E). Entsprechend sehen auch die “Allgemeinen Hertz-Mietbedingungen für Pkw in Deutschland” vor, dass entweder mindestens eine Kreditkarte oder, bei Kleinwagen, eine EC-Karte erforderlich ist, wobei im letzten Fall das Girokonto sofort mit einer Kaution in Höhe der voraussichtlichen Mietkosten belastet wird. Die von der Beklagten vorgelegten Angebote sind daher nicht mit dem hier zu entscheidenden Fall vergleichbar.

Nach der Rechtsprechung des Landgericht Ulm ist, im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, ein höherer Betrag als der Normaltarif nur ersatzfähig, wenn dieser erhöhte Tarif mit Rücksicht auf die Besonderheiten der Unfallsituation gerechtfertigt ist. Ob und in welcher Höhe unfallbedingte Zusatzleistungen des Vermieters die Erstattung höherer Mietwagenkosten als nach dem Normaltarif rechtfertigen, ist ebenfalls gemäß § 287 ZPO vom Tatrichter zu schätzen. Hierbei ist jedoch nicht erforderlich, die Kalkulation des konkreten Unternehmens nachzuvollziehen. Allerdings müssen die Mehrleistungen und besonderen Risiken generell einen erhöhten Tarif rechtfertigen, wobei ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif vorgenommen werden kann (vgl. BGH, NJW 2006, 1726 ff.). Das Landgericht U’m hält grundsätzlich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH gemäß § 287 ZPO einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif in Höhe von 10 % für gerechtfertigt, (s. LG Ulm, Urteil vom 02.04.2008, Az. 1 S 29/08).

Ersatzfähig sind darüber hinaus als adäquate Schadensfolge auch die Kosten für die Vollkaskoversicherung (s. BGH, NJW 2005, 1041 ff.), sowie die der Geschädigten gesondert in Rechnung gestellte Ausrüstung des Fahrzeugs mit Winterreifen. Die insoweit von der Klägerin angegebenen Tagessätze von 15,00 € netto pro Tag für den Vollkaskoversicherungsschutz und von 8,62 € netto pro Tag für die Winterreifenausstattung hat die Klägerin ebenfalls mit dem entsprechenden Schwacke-Mietpreisspiegel belegt, § 287 ZPO.

Von den zuzusprechenden Mietwagenkosten sind 5 % ersparte Eigenaufwendungen abzuziehen. Der Ersparnisabzug entfällt nur dann, wenn der Geschädigte ein einfacheres Fahrzeug, dessen Miete niedriger ist als die Miete für ein gleichwertiges Fahrzeug anmietet, was vorliegend nicht der Fall war (s. ebenso: LG Ulm, a.a.O.).

Nach alledem hat die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung in Höhe von 377,08 €, der sich wie folgt berechnet;

rechnung

Veranlassung zur Zulassung der Berufung besteht nicht, § 511 Abs. 4 ZPO.

Soweit das AG Ulm.

(Quelle: captain-huk.de)

Carsharing – Deines und Meines

Dienstag, 26. Januar 2010

Wer eher selten ein Auto braucht und nicht dafür zahlen will, dass trotzdem eines vor der Tür steht, hat seit einiger Zeit eine preisgünstige Alternative. “CarSharing” (engl. “Auto teilen”) nennt sich ein 50:50-Joint Venture der heimischen Denzel-Gruppe mit der Schweizer Firma “Mobility CarSharing”, die in der Schweiz mehr als 1100 Leihwagen laufen hat.

280 Autos sind es derzeit in Österreich, die an 200 Standorten – darunter über 50 Bahnhöfen – zur Verfügung stehen. Es funktioniert simpel. Nach Anmeldung (eine Art Jahresmitgliedschaft, zwischen 0 und 60 € Gebühr) kommt eine Karte ins Haus, die nach Buchung (Internet oder Callcenter) eines Autos an einem bestimmten Standort als Schlüssel für das Auto fungiert.

Kosten

Für die Nutzung fallen ein Stunden- und ein (gestaffelter) Kilometertarif an. Pro Stunde untertags sind 1,40 € (Hyundai i10) bis 3,25 € (3er BMW) fällig, der Kilometer kostet 39 bis 76 Cent (außer Transporter). Für Kartenkunden der ÖBB (VorteilsCard usw.) gibt es in den drei kleinsten Wagenklassen Stundentarife von 99 Cent. Auch eigene Wochenendtarife sind im Programm.

Das Angenehme dabei: Das war’s. Außer einem Unfall-Selbstbehalt sind sämtliche Kosten, auch für Treibstoff (getankt wird mit Tankkarte), abgegolten. Das Auto muss (derzeit noch) am Ausleihort zurückgestellt werden, was wie die Abholung rund um die Uhr möglich ist.

Im Unterschied zum klassischen Leihwagen, der in der Regel zwischen einem und 30 Tagen gemietet wird, bietet sich dieses Leihmodell für sehr kurze Zeiten geradezu an. “Im Durchschnitt fahren unsere Kunden 40 km”, berichtet CarSharing-Geschäftsführer Christof Fuchs, “und das Kurzfristgeschäft ist stark.”

Man könne schließlich auch bloß einen halben Tag einkaufen fahren. Zahlreiche Modellrechnungen zeigen, dass Carsharing bei gezieltem Einsatz sehr preisgünstig ist – und bei geringer Jahreskilometerleistung naturgemäß auch den echten Kosten eines eigenen Pkw haushoch überlegen.

Gereinigt werden die Autos ein Mal pro Woche, bei Bedarf auch öfter. Fuchs: “Aber unsere 11.000 Kunden passen sehr gut auf die Autos auf, da regiert der Gemeinschaftsgedanke.”
Die großen Autovermieter sehen Carsharing nicht als Konkurrenz. Erich Windisch, Europcar-Österreich-Geschäftsführer und Präsident des “Verbandes der österreichischen Kfz-Vermieter”, der alle großen Leihwagenfirmen repräsentiert: “Carsharing ist auf Ballungszentren fokussiert und hat eine überschaubare Modellpalette.” Er sieht das Angebot sehr positiv: “Es gibt schließlich immer mehr Menschen, die die Nutzung eines Autos dem Besitz vorziehen.”

(Quelle: kurier.at)

Falsche Bremsflüssigkeitsanzeige ist Sachmangel

Dienstag, 26. Januar 2010

Zeigt die Elektronik eines Neuwagens wahrheitswidrig ständig einen zu niedrigen Stand der Bremsflüssigkeit an, handelt es sich dabei um einen erheblichen Mangel. Der Käufer kann deshalb nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungen schadlos vom Kaufvertrag zurücktreten. Auf eine entsprechende aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az. 6 U 248/08) hat jetzt die Deutsche Anwaltshotline hingewiesen.

Gegenstand des Rechtsstreits war ein gewerblich zugelassenes Fahrzeug mit Dieselmotor und versenkbarem Stahlklappdach aus französischer Produktion. Bereits kurz nach Auslieferung leuchtete die Warnleuchte für Bremsflüssigkeit auf. Die Werkstatt des Verkäufers tauschte daraufhin den Bremsflüssigkeitsbehälter aus. Weil das aber auf Dauer nichts nützte, wurden auch der Hauptbremszylinder und der Bremskraftverstärker ersetzt. Wiederum ohne anhaltenden Erfolg.

Die Firma verlangte nun eine Rückwandlung des Kaufvertrages, was der Verkäufer aber nach eingehender Überprüfung des Fahrzeuges mit Hinweis auf die Geringfügigkeit des Schadens ablehnte. Zu Unrecht, wie sich herausstellte. Zwar könne unter einem bestimmten Prozentsatz der Reparaturkosten am Gesamtwert des Neuwagens eine Unerheblichkeit angenommen werden. Dies gelte aber nicht, wenn – wie hier – wichtige Sicherheitsfunktionen eines Fahrzeuges als Kaufgegenstand betroffen seien, so das Gericht.

Mit einem Auto dürfe immer dann nicht gefahren werden, wenn die Warnanzeige für zu niedrigen Bremsflüssigkeitsstand – fehlerhaft oder nicht – aufleuchtet. Dem Wagen wäre die Zulassungs-Plakette zu versagen, und trete der Mangel außerhalb einer Hauptuntersuchung auf, dürfte das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum nicht weiter bewegt werden. Es sei dem Fahrzeugnutzer daher rechtlich nicht zuzumuten, bei jedem Aufleuchten der Anzeige das Fahrzeugs – wie vom Verkäufer vorgeschlagen – anzuhalten, den Bremsflüssigkeitsstand per Augenschein zu kontrollieren und einfach weiterzufahren.

(Quelle: autohaus.de)

Mit Schwung ins neue Auto-Jahrzehnt

Dienstag, 26. Januar 2010

 

Von Audi A1 bis VW Passat: Das planen die Hersteller für 2010

Trotz allgemeiner Wirtschaftskrise blicken die Automobilhersteller positiv auf das Jahr 2009 zurück. Die Verkäufe in Deutschland können sich sehen lassen, maßgeblich dazu beigetragen hat die Abwrackprämie, die es in ähnlicher Form in vielen Ländern Europas gab. Um die Kunden auch 2010 zu den Händlern zu locken, sind viele spannende Neuheiten geplant. Ein Trend ist dabei zu beobachten: Immer mehr Nischen werden besetzt, dem Autokäufer bieten sich so viele individuelle Möglichkeiten wie nie zuvor.

Edel-Konkurrenz für den Mini
Audi greift mit dem A1 den Mini und damit BMW frontal an. Das rund vier Meter lange Fahrzeug basiert auf der Plattform des VW Polo und setzt auf bekannte Designelemente wie den Single-Frame-Grill und markante LED-Tagfahrleuchten. Motorenseitig wird das Angebot beim 1.2 TSI mit 105 PS beginnen. Alle A1-Varianten rollen in Brüssel vom Band. Zunächst kommt im Frühjahr 2010 die dreitürige Version auf den Markt, der Sportback genannte Fünftürer folgt im Herbst des Jahres. Bereits sehr seriennah wirkt die im Frühjahr 2010 zu enthüllende Studie mit dem Projektnamen E1. Mit dem elektrisch betriebenen Cityflitzer wollen die Ingolstädter spätestens 2014 Ernst machen, was die abgasfreie Mobilität betrifft. Optisch orientiert sich der E1 an der für 2011 angekündigten „New Small Family“ von VW. Sehr wahrscheinlich ist, dass Audi den Kleinstwagen nur als Elektroversion anbieten wird, weil die Kunden der Premiummarke am ehesten bereit sind, den deutlichen Aufpreis für das saubere Fahren zu investieren. Zudem passt der E1 bestens zum Firmenslogan „Vorsprung durch Technik“.

Die schöne Gärtnerin
Fiat reitet weiter auf der Nostalgiewelle, was den 500 betrifft. Nach dem 2009 vorgestellten Faltdach-Cabrio wird 2010 die Kombiversion mit dem schönen Namen 500 Giardiniera, auf deutsch „Gärtnerin“, wiederbelebt. Die kleine Lademeisterin ist als Dreitürer ausgelegt. Mit den bekannten Motoren und einem neuen Turbo-Zweizylinder soll die Marktnische des Mikro-Kombis erfolgreich besetzt werden. Gewissermaßen ein Cousin des Fiat 500 ist der neue Mazda 1, der Ende 2010 vorgestellt wird. Da Ford immer noch rund 15 Prozent an den Japanern hält, wird der dreitürige Mini-Mazda gemeinsam mit dem Ford Ka und dem Fiat 500 in Polen vom Band rollen, um Kosten zu sparen. Eine weitere wichtige Neuheit aus Hiroshima ist der kommende Mazda 5, welcher im Herbst 2010 zu den Händlern rollt.

Mehr Emotionen bei Mercedes und Opel
Bei Mercedes wird das Jahr 2010 ganz im Zeichen von aufregendem Design stehen. Eines der Highlights ist ohne Frage der neue CLS. Das Vorgängermodell begründete anno 2004 die Nische der viertürigen Coupés, der Nachfolger behält die fließende Linienführung bei, soll aber noch schöner werden. Markantes Merkmal sind die optisch entschärften Scheinwerfer, in die ein LED-Leuchtenband integriert wird. Technisch nutzt der CLS die Plattform der aktuellen E-Klasse mitsamt einer Vielzahl von Assistenzsystemen. Bereits seine geschlossene Variante sorgt bei jung und alt für leuchtende Augen, der SLS Roadster soll die Begeisterung ab Mitte 2010 zusätzlich anfachen. Zwar fallen die Flügeltüren weg, dafür umschmeichelt ein knapp geschnittenes Stoffverdeck die Insassen. Nach dem turbulenten Jahr 2009 will Opel wieder in ruhigeren Gewässern segeln. Mehrere neue Modelle sollen für positive Schlagzeilen sorgen. Neben dem neuen Meriva im Frühjahr und dem Astra Sports Tourer im Sommer 2010 ist der Astra GTC das künftige emotionale Aushängeschild der Marke. Mit deutlich coupéhafterer Optik als bislang, einer Panorama-Windschutzscheibe und Motoren bis zu 200 PS soll er in die Fußstapfen von Manta und Calibra treten. Eine OPC-Variante mit rund 280 PS und Allradantrieb wird als Golf-R-Gegner nachgereicht.

Schickes bei den Kleinwagen
Neuauflage statt Facelift heißt die Devise von Renault beim Clio. Mit einem gehörigen Schuss Mégane-Design im Blechkleid und verbesserter Qualität tritt der auf über vier Meter wachsende Franzose gegen den VW Polo und den Citroën C3 an. Beim optischen Vorbild ist die Modellfamilie mit einer Ausnahme bereits komplett. Der Mégane CC setzt wie gewohnt auf ein Stahlklappdach, dessen Besonderheit die transparenten Einsätze sind. Freunde des Offenfahrens können sich zudem auf eine Roadsterversion des Twingo freuen. Bereits auf der Frankfurter IAA im Herbst 2009 hatte Seat mit einer Studie das Design des Ibiza ST gezeigt. Auch bei der Serienversion des kompakten Kombi, der 17 Zentimeter länger als der normale Ibiza ist, setzt Seat-Chefstylist Luc Donckerwolcke auf schnittige Linien. Erst 2011 kommt der eng mit dem Ibiza ST verwandte VW Polo Variant auf den Markt.

Nächste Passat-Generation kommt im Herbst
VW hat für 2010 bereits einen üppigen Strauß an Neuheiten zusammengestellt. Dazu gehören der Touareg im Frühjahr, das Facelift des Touran, ein neuer Sharan und der Polo GTI. Das Highlight wird jedoch der neue Passat sein, der auf dem Pariser Automobil-Salon im Herbst 2010 zu sehen sein wird. Das für die Wolfsburger wirtschaftlich wichtige Mittelklassemodell wächst nur unwesentlich. Statt der bisherigen Frontpartie mit Chromlätzchen kann zukünftig ein kantig-kühler Stil mit Parallelen zum Polo aus der Feder des obersten VW-Formgebers Walter de’Silva bewundert werden. Weitere Merkmale sind LED-Tagfahrleuchten und Rücklichter mit hakenförmigen Diodeneinsätzen. Der Marktstart des nächsten Passat ist für November 2010 geplant, zeitgleich wird auch der sehr beliebte Passat Variant bei den Händlern stehen.

(Quelle: auto-news.de)

Preiswerte Autovermietungen auf Knopfdruck

Dienstag, 26. Januar 2010

Neuer Mietwagen Preisvergleich gestartet

Zu Beginn dieses Jahres ist das neue Internetportal jetzt-mietwagen.de online gegangen. Besucher können dort unkompliziert günstige Mietwagen vergleichen und diese dann bequem über das Internet buchen. Das Portal beinhaltet mehr als 5.000 Städte und Regionen in über 120 Ländern.

Echtzeitvergleich der großen Mietwagenvermittler

Der praktische Online-Rechner enthält die Angebote der großen Mietwagenbroker, zu denen etwa CarDelMar oder holiday autos gehören. Diese und weitere Unternehmen kaufen große Kontingente bei namhaften Autovermietungen wie Europcar, Avis oder Hertz. Die ausgehandelten Konditionen und Rabatte werden an die Kunden weitergegeben, die so profitieren können.

Neben der Möglichkeit der Mietwagenbuchung werden auch noch interessante Informationen über viele verschiedene Reiseziele angeboten. So können sich Reisende schon vorab ein Bild über ihren Urlaubsort machen. Unter anderem sind auch die beliebten spanischen Inseln Mallorca, Gran Canaria und Teneriffa vertreten.

Online-Buchung in wenigen Schritten

Die Buchung des Mietwagens gestaltet sich sehr einfach. Nachdem der Besucher das Reiseziel und den Mietzeitraum eingetragen hat, wird nach wenigen Sekunden eine Ergebnisliste angezeigt. Dort sind alle freien Mietwagen inklusive Gesamtpreis aufgeführt. Daneben werden Details zum Mietwagen selbst und den bereits im Preis enthaltenen Versicherungen genannt. Auch wird Aufschluss darüber gegeben, ob Extras wie eine Klimaanlage oder ein Navigationssystem mit an Bord sind. Mittels einer Filtermöglichkeit können ganz spezielle Wünsche wie z. B. die Wagenklasse oder die Versicherungsleistungen berücksichtigt werden.

Ist die Entscheidung für ein passendes Modell getroffen, kann im nächsten Schritt die Station der Autovermietung gewählt werden, an welcher der Mietwagen bereitgestellt werden soll. Jetzt müssen nur noch die Daten des Mieters angegeben werden und schon kann der Mietwagen gebucht werden. Abschließend wird via E-Mail eine Bestätigung mit allen wichtigen Informationen zur Buchung versendet.

(Quelle: presseportal.de)

Aktion sauberes Auto

Dienstag, 26. Januar 2010

Mit der “Bundesaktion sauberes Auto” sollen Fahrzeughalter auf die Bedeutung einer regelmäßigen Autowäsche und mögliche Fehlerquellen hingewiesen werden. Die Kampagne, die vom Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche getragen wird, will den Beitrag aufzeigen, den eine professionelle Wäsche zum Umweltschutz, Werterhalt des Fahrzeugs und Verkehrssicherheit leisten kann.

Insbesondere im Winter setzt eine aggressive Mischung aus Salz und Dreck den Fahrzeugen zu. “Viele Autofahrer meinen, im Winter lohne es sich nicht ihr Auto zu waschen”, erklärte Sigrid Pook, Geschäftsführerin beim Verband. Eine gründliche Autopflege beseitige aber die aggressiven Substanzen, die die dünne Lackschicht des Fahrzeugs beschädigen und damit dem Rost den Weg bahnen können. Empfehlung der Initiatoren: Mindestens einmal pro Monat das Auto waschen. Auch und gerade im Winter.

Nach Verbandsangaben gehe etwa ein Drittel aller Autowäschen in Deutschland immer noch auf dem eigenen Grundstück vonstatten. Dabei werde Trinkwasser verschwendet und das Grundwasser belastet, da Reinigungsmittel sowie abgewaschene Schadstoffe und Ölreste zumeist unbehandelt ins Erdreich oder die Kanalisation sickern, hieß es in einer Mitteilung. Professionelle Waschanlagen arbeiteten dagegen umweltschonender, da gewerbliche Anlagen Abwasser- und Brauchwasser-Technologien anwenden würden.

Unterwegs mit “Tarnkappe”

Zudem sind regelmäßige Autowäschen Verbandsangaben zufolge der Sicherheit zuträglich: So hänge die Wahrnehmung von Fahrzeugen im Straßenverkehr wesentlich vom “Glanzgrad” der Fahrzeugoberfläche ab, also vom Anteil des reflektierenden Lichts. Ein Schmutzfilm wirke wie eine Tarnkappe, hieß es. Saubere Testfahrzeuge erzielten Glanzgradwerte von 87 bis 93 Prozent. Bei stark verschmutzten Fahrzeugen sank der Glanzgrad dagegen auf bis zu 15 Prozent.

(Quelle: autoflotte.de)

Michel Taride jetzt President von Hertz International

Dienstag, 26. Januar 2010

Michel Taride (53) ist neuer President von Hertz International. Der gebürtige Franzose ist bereits seit 30 Jahren bei Hertz.

Taride verfügt über umfangreiche Erfahrungen in zentralen Führungspositionen des Autovermieters – zuletzt als President an der Spitze von Hertz Europe Limited. In seiner neuen Funktion verantwortet er zusätzlich zu Europa, dem Nahen Osten und Afrika auch den asiatisch-pazifischen Raum.

„Wir freuen uns, Michel Taride zum President von Hertz International zu ernennen. Mit seiner breiten Expertise bringt er alle Voraussetzungen mit, um unseren weltweiten Marktanteil weiter auszubauen. Dabei spielen insbesondere die aufstrebenden Märkte in Asien, im pazifischen Raum und im Nahen Osten eine wichtige Rolle“, erklärt Mark P. Frissora, Chairman und CEO von Hertz Global Holdings. Dazu wird Taride auch auf weltweiter Ebene neue strategische Kooperationen schaffen.

(Quelle: erento.com)

ADAC-Wischertest

Dienstag, 26. Januar 2010

Balken besser als Bügel

Flachbalkenwischer erzielen in der Regel bessere Ergebnisse als Wischer mit herkömmlicher Bügeltechnik. Das ist das Ergebnis eines ADAC-Tests, bei dem der Club jeweils fünf Produktvertreter auf Wischqualität und Montage getestet hat. Testsieger wurde der Bosch-Aerotwin (Gesamtnote 1,5; s.u. Download in der Box). Er führt in allen Testdisziplinen. Den zweiten Platz belegt der ebenfalls gelenklose Visioflex vom Hersteller SWF (Gesamtnote 2,2).

Als einziger Bügelwischer kann der Bosch-Twin Spoiler die Dominanz der Flachbalkenwischer brechen. Dieses Modell landet im Gesamtranking auf dem dritten Platz. Die gleiche Gesamtnote (2,3) erreichte der Flachbalkenwischer Silencio X-trm von Valeo. Negativ sei der Universal von Unitec aufgefallen, heißt es in der ADAC-Mitteilung. Dieser Bügelscheibenwischer habe vor allem bei Minusgraden im Neuzustand große Schwächen. Aufgrund der erheblichen Mängel bei Kälte wurde der Wischer abgewertet und nur als “ausreichend” eingestuft.

Der Club rät beim Kauf von Wischern zu einem ausgiebigen Preisvergleich zwischen freien Anbietern und Vertragswerkstätten. Insbesondere die Wischer für französische Automodelle seien recht teuer. “Auffällig war ferner, dass die Qualität der Wischer im Neuzustand stark variieren”, hieß es weiter. Die Abweichungen sind hauptsächlich durch das unterschiedliche Herstellungsdatum zu erklären. Der ADAC fordert deshalb, dass die Hersteller ein Verfalls- oder Herstellungsdatum auf die Verpackungen oder auf die Wischer drucken. Nur so könne der Verbraucher das Produktalter erkennen und sich davor schützen, Ladenhüter zu kaufen.

(Quelle: autoflotte.de)

Europcar fördert umweltschonende Mobilität

Dienstag, 26. Januar 2010

Europcar, die führende Autovermietung in Europa und der Branchenvorreiter im Engagement für den Umweltschutz, hilft umweltbewussten Kunden die richtige Wahl bei der Anmietung ihres Europcar Mietwagens zu treffen. Auf der Europcar Homepage europcar.de werden ab sofort alle umweltschonenden Fahrzeugmodelle als „ökologisch“ gekennzeichnet. Darüber hinaus ist der CO2-Ausstoß jedes einzelnen Europcar Mietwagens sichtbar.

Umweltfreundlich auf den ersten Blick: Die Europcar Autovermietung setzt ihren Einsatz für den Umweltschutz durch eine auffälligere Kennzeichnung der schadstoffarmen Autos auf der Europcar Homepage fort. Durch Hervorhebung „grüner“ Autos motiviert das Unternehmen seine Kunden dazu, sich bewusst für umweltschonende Mobilität zu entscheiden. Bei der Auswahl der gewünschten Fahrzeugkategorie muss dabei nur auf die Kennzeichnung „ökologisch“ geachtet werden. Das grüne Europcar Siegel erhalten nur Fahrzeuge, die weniger als 140 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.

Das Angebot an Umweltfahrzeugen ist groß, denn über die Hälfte der Europcar Flotte sind Fahrzeuge mit modernen, hinsichtlich ihrer Effizienz optimierten Motoren wie Start&Stop oder Efficient Dynamics und/oder entsprechen der aktuell höchsten gültigen Schadstoffnorm Euro 5. Durch die genaue Angabe des CO2-Austoßes jedes einzelnen Fahrzeugmodells in der Europcar Flotte, können Kunden bei der Auswahl ihres Mietwagens genau erkennen, wie viel CO2-Emissionen er verursacht. Außerdem werden alle Modelle nach dem EU-weit bekannten A-G-Schlüssel in sieben verschiedene Emissionsgruppen eingeteilt.

Mit der genauen Kennzeichnung umweltfreundlicher Fahrzeuge in der Europcar Flotte unterstreicht das Unternehmen sein langjähriges Engagement für den Umweltschutz. Für sämtliche Geschäftsprozesse wie Verwaltung, Flottenmanagement und Fahrzeugwartung setzt das Unternehmen umweltfreundliche Maßnahmen wie beispielsweise Trockenreinigung oder papierlose Rechnungen ein. Durch das vielseitige Angebot umweltschonender Fahrzeuge in der Europcar Flotte hilft das Unternehmen die Akzeptanz von alternativen Antriebstechnologien bei Verbrauchern zu erhöhen. Dieses Jahr noch integriert Europcar im Rahmen einer Zusammenarbeit mit Nissan-Renault Elektroautos in den Fuhrpark.

Über Europcar
Europcar ist die größte Autovermietung in Europa und gehört weltweit zu den Top 3 der Branche. In Deutschland bietet das Unternehmen mit mehr als 500 Standorten – viele davon rund um die Uhr geöffnet – die beste Erreichbarkeit. ISO-zertifizierte Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme gehören zur Unternehmensphilosophie. Zahlreiche Auszeichnungen wie das Testergebnis „Bester Autovermieter 2009“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität oder der World Travel Award „World´s Leading Green Transport Solution Company“ bestätigen Kundenorientierung und Einsatz für den Umweltschutz.

Europcar Fahrzeuge sind buchbar unter europcar.de, telefonisch unter 0180/58000 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend) und an allen Europcar Stationen.

(Quelle: europcar.com)