Archiv für Juni 2010

Autovermieter “Sixt” warb mit rassistischer Anzeige

Dienstag, 29. Juni 2010

Wie man unelegant, ja sogar rassistisch für seine eigene Dienstleistung wirbt, zeigte zum Spiel Ghana gegen Deutschland die Autovermietung Sixt, bzw. deren Werbeagentur Jung von Matt.

Zum besagten Fußballspiel schaltete man in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” eine Werbeanzeige, mit dem Slogan “Ghana – das könnte eng werden”, in Anspielung auf das drohende WM-Aus. Dazu zeigte man ein Bild eines Mercedes-Sportwagens, der Deutschland repräsentierte.

Ghana wurde durch einen alten Jeep repräsentiert, der mit Menschen überladen war, was Kritikern sofort auf den Plan rief und das Motiv als diskriminierend abstempelten. Ebenfalls bot man allen Ghanaern 50 Prozent Rabatt auf alle Mietautos, wenn man ausscheiden würde.

(Quelle: shortnews.de)

Knöllchen ohne Grenzen

Dienstag, 29. Juni 2010

Wichtige Gesetzesänderung zum 1. Oktober: Ab Beträgen von 70 Euro dürfen ausländische Behörden dann säumige Verkehrssünder zur Kasse bitten. Wer im Ausland in die Radarfalle tappt, kommt bislang oft ungeschoren davon. Doch das wird sich bald ändern: Mit Wirkung zum 1. Oktober habe die Bundesregierung einen Entwurf zum “Europäischen Geldgesetz” vorbereitet, das die Vollstreckung ausländischer Geldbußen ermögliche. Bei Beträgen ab 70 Euro dürfen ausländische Behörden säumige Verkehrssünder dann zur Kasse bitten.

Für das Bearbeiten der grenzüberschreitenden Geldsanktionen soll künftig in Deutschland das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn zuständig sein. Nach Prüfung der Formalitäten bewilligt es als zentrale Behörde die Vollstreckung. Die eingenommenen Gelder verbleiben beim Heimatland des Verkehrssünders.

Tatzeitpunkt entscheidet
Beachtenswert ist das ganze unter Umständen aber schon bei der diesjährigen Fahrt in den Sommerurlaub: Selbst schon vor dem 1.10. begangene Verstöße können dann vollstreckt werden. Denn laut dem Automobilclub AvD ist für die Behörden nicht der “Tatzeitpunkt” entscheiden, sondern der Tag, an dem das Bußgeld verhängt oder rechtskräftig wird.

Die Strafgeldgrenze von 70 Euro (darunter ist der Verwaltungsaufwand zu hoch), ist schnell erreicht, da in vielen Ländern für Verkehrsvergehen deutlich höhere Summen fällig werden als in Deutschland.

In Italien kann beispielsweise Telefonieren ohne Freisprechanlage 155 bis 624 Euro kosten, in Großbritannien drohen Rasern Geldbußen bis zu 5.834 Euro und in Dänemark können Alkoholsündern Strafen von bis zu einem Monatsgehalt auferlegt werden.

Wer 20 Stundenkilometer zu schnell ist, zahlt in Deutschland bis zu 35 Euro. In den Niederlanden sind es laut ADAC mindestens 100 Euro, in Schweden mindestens 260 Euro. Bei einem Tempoverstoß von mehr als 50 Stundenkilometern sind in Deutschland mindestens 240 Euro fällig – in Frankreich 1 500 Euro.

Nicht ohne Übersetzung
Nach Ansicht des AvD muss auch bei einer europaweiten Geldbußenvollstreckung ein faires Verfahren gewährleistet werden. Unverzichtbar ist deshalb, dass betroffene Autofahrer die Bußgeldbescheide aus dem Ausland auch verstehen können. Alle Schriftstücke sind daher in die Landessprache des Empfängers zu übersetzen. So ist es im Europäischen Rechtshilfeübereinkommen vorgeschrieben.
Schlupflöcher wird es aber wohl weiterhin geben. Nach dem deutschen System kann nur der Fahrer für einen Verstoß belangt werden, heißt es dazu im Justizministerium. Einige Länder wie Frankreich und die Niederlande machen aber den Halter des Wagens verantwortlich. Dabei zählt nicht, ob dieser am tatsächlich Steuer saß. Das Bundesamt darf Geldbußen aus Bescheiden, die auf der Halterhaftung basieren, nicht vollstrecken. Sie widersprechen dem deutschen Rechtsgrundsatz, nach dem nach wie vor das Verschuldenprinzip maßgeblich ist.

 (Quelle: handelsblatt.com)

Europcar Kinospot mit zwei bronzenen Cannes Lions ausgezeichnet

Dienstag, 29. Juni 2010

Bei der 57. Verleihung der Cannes Lions wurde der Europcar Kinospot „Cinema rear view mirror“ mit zwei bronzenen Löwen in den Kategorien Direct und Media ausgezeichnet. Damit gehen zwei von jeweils sieben deutschen Löwen in den genannten Kategorien für die Kreation und Umsetzung des Europcar Spots an die Werbeagentur Ogilvy & Mather Deutschland GmbH. Europcar, die führende Autovermietung Europas, schaltete den Kinospot zum ersten Mal im Januar 2010.

Mit dem prämierten Kinospot betritt Europcar ein völlig neues Feld der Kinowerbung. Das Publikum wird von einer vorne platzierten Kamera live gefilmt und auf die Kinoleinwand projiziert. Hier erkennt sich der Zuschauer selbst im Rückspiegel eines schicken Europcar Fahrzeugs wieder und erlebt so das besondere Fahrgefühl in einem topmodernen Mietwagen im Kinosessel.

Mit dem innovativen Spot macht Europcar auf ein günstiges Angebot für Minibusse aufmerksam. Das Mieten von Kleinbussen ist eine der günstigsten und flexibelsten Varianten für einen Wochenendtrip mit Freunden, das soll einer jungen und unternehmungslustigen Zielgruppe vermittelt werden. Also geht Europcar dort hin, wo man diese Menschen trifft: ins Kino – und zeigt ihnen etwas, das sie nie zuvor auf der Leinwand gesehen haben: sich selbst, live in der Hauptrolle.

Neben den Cannes Lions erhielt der Spot beim New York Advertising Festival und beim diesjährigen Art Directors Club eine Auszeichnung.

„Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung mit den bronzenen Cannes Löwen für unseren Kinospot. Sie zeigt, dass die Europcar Autovermietung stets für innovative Werbekonzepte steht, und wir mit Ogilvy den richtigen Partner für die Entwicklung besonderer und kreativer Werbeideen an unserer Seite haben“, so Dr. Bernd Schmaul, Geschäftsführer Vertrieb und Marketing von Europcar Deutschland. Der Kinospot steht auch für die Werbeoffensive von Europcar seit Anfang des Jahres, mit der der Autovermieter verstärkt Markenimpulse setzt. Erst kürzlich startete das Unternehmen erstmals wieder einen neuen Fernsehspot, der mit einem eigenen Brandsong unterlegt ist. Darüber hinaus schaltete Europcar zahlreiche Radiospots zur neuen Kampagne CRAZY OFFER, bei der Kunden jeden Monat ein attraktives Mietwagenmodell mit einem besonderen Erlebnis, wie zum Beispiel einer Fahrt im Heißluftballon buchen können.

Das Cannes Lions International Advertising Festival ist weltweit die bekannteste Veranstaltung der Kommunikationsbranche und prämiert jährlich herausragende Leistungen aus den Bereichen Werbung, Marketing, Kommunikation und Design. In diesem Jahr beteiligten sich allein aus Deutschland rund 1.900 Teilnehmer an der Löwenjagd unter den Werbern. Der prämierte Kinospot ist jedoch nicht der einzige Werbeauftritt von Europcar im deutschen Kino. Seit Anfang Juni schaltet der Autovermieter zusätzlich Werbefilme, die in Kooperation mit den GOP-Varieté Theatern gedreht wurden.

Den Spot können Sie sich hier ansehen.

(Quelle: nupepa.de)

Avis verschönert Sommerferien

Dienstag, 29. Juni 2010

In der nächsten Woche beginnen in vielen Bundesländern die Sommerferien. Passend dazu hat sich Avis neue Aktionen einfallen lassen. Das Sommerferien Special kann ab der nächsten Woche über Avis gebucht werden und bringt einige Rabatte mit sich.

Vor allem Urlauber, die sich für einen Aufenthalt in Deutschland entscheiden haben, sparen mit diesem Angebot. Kleinwagenmodelle, wie einen Seat Ibiza oder einen VW Golf gibt es schon ab 29 oder 31 Euro am Tag zu mieten. Dabei muss man jedoch den Wagen für eine ganze Woche buchen und kann somit sein Ferienziel erreichen. Mit einem eigenen Mietwagen im Urlaub ist man wesentlich flexibler und kann sich einen Urlaub nach eigenen Wünschen gestalten. Zusätzlich kann man bei Avis jetzt zwei Autos zum Preis von einem bekommen. Solange der Vorrat reicht, gibt es ein ganz spezielles Fahrzeug kostenlos dazu. Hierbei handelt es sich um die Avis Brotdose in Form eines coolen Wagens. Mit dem Ferienspecial will Avis die Deutschland-Urlauber ansprechen und den Urlaub in Deutschland attraktiver gestalten. Das ausgefallene Geschenk zum Mietwagen gibt es wie im letzten Jahr mit dazu. Das Special ist gültig für alle Online-Buchungen und reicht bis zum 10. September.

Einen ebenso günstigen Preis gibt es ebenso bei Onewaygo. Hier lassen sich die Modelle von unterschiedlichen Stationen ab 9,99 Euro all inclusive mieten. Die Einwegmiete ist ebenso für den Urlaub interessant, da man nicht auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen ist. Wer keinen eigenen Wagen nutzen will oder kann, verlässt sich auf die günstige Einwegmiete von Onewaygo, um den Urlaub flexibel zu gestalten.

(Quelle: onewaygo.de)

Europcar von hübscher Ganovin abgezockt

Dienstag, 29. Juni 2010

Lange blonde Haare, leichte Sommerbräune, gertenschlanke Figur. Nach Anett H. (37) drehen sich die Männer um.

Aber Vorsicht – die Dame ist eine Ganovin, hat es faustdick hinter den Ohren. Am Donnerstag stand sie wegen Betruges vor dem Dresdner Amtsgericht.

Mit geklauten Papieren (Ausweis, Führerschein, Kreditkarte) organisierte sich die arbeitslose Kellnerin einen VW Touran (33 000 Euro) von Europcar und ging für knapp 2000 Euro shoppen. Dass ihr Opfer zehn Jahre jünger ist, fiel bei der Autovermietung niemandem auf. „Ich weiß auch nicht warum“, sagt Anett und lächelt unschuldig.

Die Papiere bekam sie angeblich von einem Ganoven geschenkt. „Dafür bekam er einen Teil der Einkäufe, Klamotten, Parfüm, Sportzeug. Aber nach einem Streit hat der Kerl mich verpfiffen. Ich dachte, es gibt noch so was wie Ganovenehre“, schimpft die schon acht Mal vorbestrafte Anett.

Vor Gericht gelobte sie gestern schließlich Besserung. Urteil 16 Monate Haft auf Bewährung und 150 Stunden Sozialarbeit.

(Quelle: bild.de)

Vierter Testsieg für Sixt Leasing in diesem Jahr

Dienstag, 29. Juni 2010

Sixt Leasing hat den vierten Testsieg im laufenden Jahr eingefahren. In einem Vergleichstest von Privatleasingangeboten, den die „Autozeitung“ für 15 Fahrzeuge verschiedener Klassen durchgeführt hat, kann Sixt Leasing in 8 Fällen die günstigsten Konditionen vorlegen. Über die gesamte Vertragslaufzeit des Tests von drei Jahren sparen Privatkunden bei Sixt Leasing teils erhebliche Kosten: Je nach Fahrzeug lassen sich meist vierstellige Beträge gegenüber der Herstellerofferte einsparen. Bei allen getesteten Fahrzeugen liefert der jeweilige Hersteller das teuerste Angebot. Grundlage des Tests ist eine Vertragslaufzeit über 36 Monate, in der jährlich 15.000 Kilometer gefahren werden dürfen. Die Anzahlung beträgt 20 % vom Listenpreis des Fahrzeugs. Weitere Angaben können der „Autozeitung“, Heft 14/2010 vom 23. Juni 2010 entnommen werden.

Der Preisvergleich deckt deutliche Unterschiede bei den zum Testzeitpunkt gültigen Leasingraten auf. Wer für private Fahrten einen Stadtflitzer sucht, kann bei Sixt Leasing einen Smart Fortwo Coupé mhd für 81 Euro pro Monat leasen. Die Leasingrate des Herstellers beläuft sich dagegen auf 106 Euro, ein Mehrpreis von gut 30 %. In drei Jahren spart der Kunde mit Sixt Leasing dadurch rund 900 Euro.

Der beliebte Familienvan VW Touran 1.2 TSI kann bei Sixt Leasing für monatlich 197 Euro geleast werden. VW berechnet eine um mehr als 26 % höhere Monatsrate von 250 Euro. Innerhalb von drei Jahren sparen Sixt-Kunden 1.908 Euro.
Besonders deutlich fällt die Ersparnis beim Familienauto Ford S-MAX 2.0 TDCi aus. Während Sixt Leasing seinen Kunden den Wagen für 208 Euro monatlich bietet, verlangt der Hersteller mit 444 Euro eine mehr als doppelt so hohe Rate. In drei Jahren erreicht die Kostenersparnis bei Sixt Leasing 8.496 Euro.

Das gute Testergebnis in der „Autozeitung“ bestätigt die Ergebnisse von Vergleichstests der Fachzeitschriften „auto motor und sport“ sowie „AutoStraßenverkehr“ zu Jahresbeginn: Auch dort hatte Sixt Leasing als preisgünstigster Anbieter im Privatleasing abgeschnitten. Darüber hinaus erreichte Sixt im Leasingtest des Wirtschaftsmagazins „Impulse“ (Mai-Ausgabe) den Spitzenplatz als günstigster Anbieter für mittelständische Unternehmen.

Mark Thielenhaus, Vorstandsmitglied Sixt Leasing AG: „Als einer der führenden internationalen Mobilitätsdienstleister kann Sixt erhebliche Größenvorteile nutzen, die wir an unsere Kunden weitergeben. Wer bei Sixt ein Fahrzeug least, kann außerdem von unserem Preis- und Qualitätsvorsprung beim Werkstattservice profitieren. Wir arbeiten kontinuierlich daran, den Leasingablauf zum Nutzen der Kunden weiter zu verbessern.“

(Quelle: openpr.de)

Wie ein Schüler Chef für einen Tag wird

Dienstag, 29. Juni 2010

Klasse der Elmshorner Bismarck-Schule überzeugt mit ihrer Bewerbung die Akteure von “Focus Money”. “Europcar”-Boss spielt bei dem Projekt mit

Irgendwann einmal Chef einer großen Firma zu sein ist für einen Jugendlichen ein erstrebenswertes Ziel. Bis dahin ist es jedoch ein langer Weg. Um vorab einmal einen Vorgeschmack auf das “Chef sein” zu erlangen, hat sich eine zwölfte Klasse der Bismarckschule Elmshorn bei der Schulaktion “Chef für 1 Tag” beworben.

Diese Veranstaltung ermöglicht es einem Schüler, für einen Tag auf dem Chefsessel einer Firma Platz zu nehmen und kennenzulernen, welche Tätigkeiten, Konflikte und Entscheidungen der Chef eines großen Unternehmens im Alltag bewältigen muss.

Unter mehr als 200 Schulen hat die Bismarckschule eine der neun aussagekräftigsten Bewerbungen bei dem Veranstalter “Focus Money” eingereicht. Damit sind sie Teilnehmer am Projekt “Chef für 1 Tag”. Susanne Theisen-Canibol, verantwortlich für Management und Kommunikation bei der Aktion, war von der Bewerbung der Schule begeistert: “Die Bewerbung hat uns deshalb sehr gut gefallen, weil die Schüler sich überlegt haben, was die Kernkompetenzen eines Chefs sein müssen. Dann wurde herausgestellt, dass verschiedene Schüler einzelne dieser Kernkompetenzen erfüllen.” Die Schülerin Friederike Driftmann sagt: “Wir haben in der Klasse viele Stärken in verschiedenen Feldern, die man für das Chef-Dasein nutzen kann. Wir haben beispielsweise Spezialisten in den wirtschaftlichen und politischen Bereichen.”

Der Chef, der einen Tag lang seinen Sessel zugunsten eines Schülers räumen wird, ist der Vorsitzende der Geschäftsführung von “Europcar”, Roland Keppler. Er ist begeistert von der Aktion, die den Schülern eine Chance gibt, ins Berufsleben zu schnuppern: “Es ist spannend, so etwas mit einer engagierten Schulklasse zu machen.” Zusätzlich zu dem Aktionstag gibt es noch einen Wochenendworkshop für die ganze Klasse, bei dem die Schüler während eines Auditorings lernen, wie man taktisch klug an Problemstellungen herangeht. Die Schüler bekommen sozusagen einen Schnellkursus über das Thema “Chef sein”. Nach diesem Workshop wird ein Schüler der Klasse ausgewählt, der dann den Chefsessel bei “Europcar” besetzt.

Der Chefredakteur des Wirtschaftsmagazins “Focus Money”, Frank Pröpsel, freut sich über die Unterstützung aus der Wirtschaft: “Man kann gar nicht genug danken, dass es Unternehmen wie Europcar gibt, die so eine tolle Aktion ermöglichen.” Mal sehen, wie geschickt sich die “Jungmanager” der Bismarckschule an ihrem ersten Arbeitstag anstellen.

(Quelle: handelsblatt.de)

Audi: Verkaufsberatung in 3-D

Montag, 28. Juni 2010

System macht Modell- und Ausstattungsvielfalt erlebbar

Audi lässt das Wunschauto der Kunden virtuell im Autohaus entstehen. Mithilfe des 3-D-Konfigurators können sich die Interessenten das gewählte Modell mit seinen Ausstattungsvarianten plastisch vor Augen führen lassen. „Das Gerät zeigt das Fahrzeug bis ins kleinste Detail“, beschreibt Lothar Korn, Leiter Marketing bei Audi, das Gerät. Optische Überraschungen bei der Auslieferung will der Hersteller auf diese Weise vermeiden.

„Wir haben heute 34 Modelle auf dem Markt. Bis 2015 werden es 42 sein – mit zahlreichen serienmäßigen Ausstattungsoptionen“, verdeutlicht Michael Renz, Vertriebsleiter Deutschland der Audi AG, das Problem. Dazu komme das unerschöpfliches Angebot der Manufakturwerkstätten der Audi exclusive GmbH. Kein Händler könne die gesamte Vielfalt im Autohaus vorhalten und live präsentieren. Dieses Problem will Audi mit dem Konfigurator beseitigen. Ein Großbildschirm zeigt in 360 Grad-Ansichten und aus jedem Blickwinkel das Modell mit seinen Individualisierungen bereits vor dem Kauf im Schauraum.

Der 3-D-Konfigurator ist bereits in ausgewählten deutschen Autohäusern im Einsatz und wird nun bundesweit in über 500 Audi Handelsbetrieben eingerichtet. In den Sommermonaten folgt das westeuropäische Ausland und auch in den weltweiten Märkten werden die Händler das System schrittweise übernehmen. Das System greift auf CAD-Daten zu, die direkt aus dem Konstruktionsprozess der Audi-Modelle kommen. Jede bei Audi erhältliche Option wird hier eingespeist.

(Quelle: kfz-betrieb.vogel.de)

Neue Autos brauchen Markenwerkstatt

Montag, 28. Juni 2010

Situation bei „scheckheftgepflegten“ Pkw unter drei Jahren

„Scheckheftgepflegte“ Autos und Fahrzeuge unter drei Jahren müssen bei einem Unfallschaden in einer Markenwerkstatt repariert werden. Die Reparatur in einer Freien Werkstatt ist dem Geschädigten auch unter Verweis auf die dort niedrigeren Stundenverrechnungssätze „nicht zumutbar“. So hat das Amtsgericht Köln in einem aktuellen Urteil (9.2.2010, AZ: 262 C 474/08) entschieden, das sich mit der Problematik der „fiktiven Abrechnung“ befasst.

Das Gericht folgte damit den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH). Die gängige Rechtssprechung des BGH verwirft die im Falle der „fiktiven Abrechnung“ von Versicherungen immer häufiger geübte Praxis der „Schadenersatzkürzung“. Laut BGH darf der Schadenersatz auf keinen Fall bei Autos gekürzt werden, die jünger als drei Jahre sind. Gleiches gilt für Fahrzeuge, für die der Nachweis erbracht werden kann, dass sie durchgehend in einer Markenwerkstatt gewartet wurden („scheckheftgepflegt“). Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln betrifft diesen letzten Fall.

Auszug aus der Urteilsbegründung

„Vorliegend kommt die Verweisung des Geschädigten auf eine kostengünstigere Reparatur durch die Versicherung nicht in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BGH (AZ: VI ZR 53/09), der sich das Gericht anschließt, kann es zwar für den Geschädigten zumutbar sein, sich auf eine kostengünstigere Reparatur in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Will der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen „freien Fachwerkstatt” verweisen, so muss der Schädiger allerdings darlegen und ggf. beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.“

Im konkreten Fall hielt das Gericht den Verweis auf eine freie Fachwerkstatt allerdings für „nicht zumutbar“, da der Kläger durch Vorlage der Rechnungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie des Wartungsheftes „hinreichend substantiiert“ dargelegt hatte, dass er sein Auto bisher regelmäßig in einer Mercedes-Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen.

Das deutsche Schadenersatzrecht sieht vor, dass der Geschädigte, der einen Schaden nicht durch Vorlage einer Rechnung über die durchgeführte Reparatur, sondern mittels Kostenvoranschlag oder Gutachten „fiktiv“ abrechnen will, in keinem Fall schlechter gestellt werden darf. Zudem kann der Geschädigte seine Reparaturwerkstatt frei wählen.

Trotz dieser klaren Rechtslage versuchen Versicherungen seit Jahren immer wieder die berechtigten Ansprüche von Geschädigten zu verkürzen. So genannte Prüfberichte werden in Auftrag gegeben, in denen errechnet wird, wie viel günstiger eine Reparatur in einer freien Werkstatt als in einer Markenwerkstatt wäre. Der „fiktiven Abrechnung“ werden dann die Reparaturkosten der freien Werkstatt zugrunde gelegt.

(Quelle: kfz-betrieb.vogel.de)

Restbenzin wird nicht ersetzt

Montag, 28. Juni 2010

Auch hier gilt „Pflicht zur Schadenminderung“

Will ein Autofahrer nach einem Unfall von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung den im Tank befindlichen Benzinrest ersetzt bekommen, so muss er zuvor erklären, warum ein Abpumpen Umfüllen nicht möglich war. So hat das Arbeitsgericht Berlin-Mitte (Urteil vom 24.11.2009, AZ: 109 C 3131/09) entschieden.

Laut Urteil ist nach einem Haftpflicht-Schaden auch der Tankinhalt „grundsätzlich ersatzfähig“. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass der Kraftstoff nicht weiter verwendet werde. Bei einer Weiternutzung des Fahrzeugs falle der Anspruch also weg. Sofern der Geschädigte jedoch darlege, dass das Auto verkauft oder verschrottet wurde, sei in der Regel davon auszugehen, dass der Kraftstoff weg ist und auch nicht vom (Auf-) Käufer des Fahrzeugs ersetzt wird.

Das Arbeitsgericht Berlin-Mitte stellt in seinem Urteil jedoch zusätzliche Hürden auf. Demnach muss der Geschädigte – soweit es ihm „zumutbar möglich ist“ – den Kraftstoff aus dem Tank abpumpen oder umfüllen. Sei das nicht möglich, so müsse er dies einsichtig erklären. Im konkreten Fall konnte der Kläger dies aus Sicht der Richter nicht begründen. Deshalb wies das Gericht seine Schadenersatzklage als unbegründet zurück.

Auszug aus der Urteilsbegründung

„Soweit der Kläger meint, er sei berechtigt, von der gegnerischen Versicherung Ersatz vergeblich angewandter Benzinkosten in Höhe von 90,00 Euro zu verlangen, so entspricht dieses Zahlungsverlangen nicht der ihm obliegenden Schadenminderungspflicht. Der Kläger hat nicht nachvollziehbar dargelegt, weshalb keine Möglichkeit bestanden haben soll, das im Tank des beschädigten Pkw vorhandene Benzin wieder zu verwenden“, so die Richter. Deshalb habe der Kläger gemäß § 242 BGB (Grundsatz von Treu und Glauben) keinen Anspruch auf Ersatz der Benzinkosten in Höhe von 90 Euro.

(Quelle: kfz-betrieb.vogel.de)